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Revision Bürgerrechtsgesetz: Landratsvorlage verabschiedet
Der Regierungsrat hat die Landratsvorlage zur Totalrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes verabschiedet. Ziel der Gesetzesreform ist es, bisher Bewährtes an das neue Bundesrecht anzupassen.
Am 1. Januar 2018 treten das revidierte Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht sowie die vom Bundesrat erlassene Bürgerrechtsverordnung in Kraft. Das neue Bundesrecht bringt Anpassungen und Präzisierungen, jedoch keinen grundlegenden Kurswechsel. Es stellt sicher, dass nur gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer den Schweizer Pass erhalten. Insgesamt werden aber die Hürden für den Erwerb des Bürgerrechts erhöht. Dadurch nähert sich das Bundesrecht an die bisherige Einbürgerungspraxis im Kanton Basel-Landschaft an.
Anpassungen des kantonalen Rechts nötig
Die Änderungen im Bundesrecht erfordern etliche Anpassungen des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes. Soweit nicht höhere bundesrechtliche Mindestvorgaben bestehen, werden indessen die Grundsätze beibehalten, die über die Jahre hinweg in Detailverhandlungen im Parlament und am runden Tisch Integration erarbeitet wurden und die sich in der Praxis bewährt haben. Im Sinne der Transparenz und Rechtssicherheit wird dabei die bisherige Verwaltungspraxis zu den Anforderungen an die Sprachkenntnisse sowie an den finanziellen und strafrechtlichen Leumund in das Gesetz überführt. Weitere Anpassungen betreffen Verfahrensaspekte bei der Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern. Doppelspurigkeiten zwischen Kantons- und Bundesrecht sollen vermieden werden, indem nur dort kantonale Regelungen erlassen werden, wo diese über die Mindestvorschriften des Bundes hinausgehen oder wo sie Zuständigkeiten und Verfahrenswege regeln.