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Schutzschirm für Baselbieter Grossveranstaltungen in der Höhe von 12,3 Millionen Franken
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat einen Schutzschirm für Grossveranstaltungen überkantonaler Bedeutung von 12,3 Millionen Franken. Diese Massnahme ist befristet vom 20. August 2021 bis 30. April 2022. Die Ausgestaltung des Schutzschirms erfolgt in Absprache mit Basel-Stadt. Zudem hat der Regierungsrat auch entschieden, wie er die Bewilligung von Grossveranstaltungen und die Beratung aller Veranstaltungsunternehmen im Rahmen der geplanten Öffnungsschritte umsetzen wird.
Der Schutzschirm soll für Veranstaltungen ab 5000 Personen gelten, welche auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft stattfinden. Mit Geld aus dem Schutzschirm können Veranstalter, welche die Voraussetzungen erfüllen, im Fall dass der Anlass abgesagt werden muss, entschädigt werden. Der Bund verdoppelt jeweils den Entschädigungsbetrag, wie in der entsprechenden Verordnung Publikumsanlässe vorgesehen.
Die Leistungen des Schutzschirms werden mit anderen Leistungen der öffentlichen Hand verrechnet. Das gilt jedoch nur für Aufwendungen, welche sich auf die Veranstaltung beziehen. Entschädigungen, die sich nicht auf die Veranstaltung beziehen, sondern zum Zweck ausgerichtet werden, das Überleben des Unternehmens zu sichern, wie beispielsweise die Beiträge an das Veranstaltungsunternehmen nach der Covid-19-Härtefallverordnung oder Covid-19-Kredite, fallen nicht darunter.
Der Kanton Basel-Landschaft richtet für alle Veranstaltungsunternehmen eine einzige Anlaufstelle unter der E-Mailadresse grossveranstaltungen@bl.ch ein. Die Beratung umfasst auch bewilligungsfreie Veranstaltungen. Per sofort können Anträge zur Bewilligung von Grossveranstaltungen, welche mit mindestens 1000 Personen ab dem 1. Juli 2021 stattfinden, eingereicht werden. Dieselbe Stelle wird auch für die Unterstellung unter den Schutzschirm sowie gegebenenfalls die Ausrichtung des Schutzschirms zuständig sein. Für diese Aufgaben werden befristet zwei Personen mit einem Total von 130 Stellenprozenten angestellt.