Um 13.30 Uhr wird in der ganzen Schweiz das Zeichen "Allgemeiner Alarm", ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer, ausgelöst. Nach einer Pause von drei bis fünf Minuten erfolgt eine Wiederholung des Alarms. Zeitgleich werden gehörlose Bewohner des Kantons mit einer SMS über den Sirenenalarm informiert, dafür musste im Vorfeld einmalig die Telefonnummer des Empfängers angegeben werden.
In diesem Jahr wird zusätzlich zum Sirenenalarm, erstmals eine Alarmmeldung über die Informationsplattform ALERTSWISS verbreitet. Angaben zur Plattform finden Sie auf der Internetseite http://www.alert.swiss/
Die ALERTSWISS-App kann kostenlos im Apple Store und bei Google Play heruntergeladen werden.
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Im Notfall Alarmauslösung von Hand
Bei einem Ausfall der Sirenenfernsteuerung wird im Ernstfall die Feuerwehr aufgeboten. Diese aktiviert dann die Sirenen von Hand direkt vor Ort. Eine Überprüfung dieser Handauslösung wird vom Kanton jedes dritte Jahr angeordnet. In diesem Jahr ist es den Gemeinden freigestellt ob sie die Sirenenauslösung von Hand zusätzlich durchführen, darum ertönt in einigen Gemeinden um 13:45 Uhr erneut der „Allgemeine Alarm“ sowie nach drei bis fünf Minuten eine Wiederholung.
Kein Wasseralarm-Test im Kanton Basel-Landschaft
In gefährdeten Gebieten, unterhalb von grossen Stauanlagen, erfolgt der Wasseralarm-Test zwischen 14:15 Uhr und 15:00 Uhr. Dabei ertönen zwölf tiefe Dauertöne von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Im Kanton Basel-Landschaft gibt es keine Stauanlagen welche mit Sirenen für den Wasseralarm ausgerüstet sind.
Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie im Internet unter www.sirenentest.ch