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08.12.2014
Stellenbesetzung Leiterin Straf- und Massnahmenvollzug BL
Sicherheitsdirektor korrigiert Personalentscheid – und bietet Alternative
Regierungspräsident und Sicherheitsdirektor Isaac Reber hat entschieden: Sibel Arslan, designierte Leiterin Straf- und Massnahmenvollzug BL, wird ihre Stelle am 1. Februar 2015 nicht antreten. Damit korrigiert er einen „zu wenig sensiblen Personalentscheid“. Da die Sicherheitsdirektion hingegen in der Verantwortung steht, bietet der Sicherheitsdirektor Sibel Arslan eine befristete Juristenstelle im Generalsekretariat der SID an, welche sie am 1. März antritt.
Sicherheitsdirektor Isaac Reber hat in den letzten Tagen zusammen mit Generalsekretär Stephan Mathis mehrere intensive Gespräche mit allen Beteiligten geführt und entschieden, dass Sibel Arslan trotz gültigem Arbeitsvertrag ihre Stelle am 1. Februar nicht antritt. Beide Parteien sind sich zudem einig, dass nach den vergangenen Tagen wohl nie eine faire Chance für Sibel Arslan bestanden hätte. Sicherheitsdirektor Reber räumte ein, dass er die Situation falsch eingeschätzt hat und der ursprüngliche Personalentscheid „zu wenig sensibel getroffen“ worden sei.
Sicherheitsdirektion in der Verantwortung
Da die Sicherheitsdirektion (SID) in der Verantwortung steht, bietet deren Vorsteher Sibel Arslan eine kostenneutrale Alternative ausserhalb des Straf- und Massnahmenvollzugs und ohne Leitungsfunktion an. Die befristete Stelle als Juristin im Generalsekretariat umfasst u.a. Familienprojekte wie die Familienergänzende Betreuung sowie Vernehmlassungen und Weiteres.
Zudem lässt der Sicherheitsdirektor im Nachgang zu diesem Bewerbungsprozess generell die Abläufe im Anstellungsverfahren überprüfen.
Tatsächliche Schuldensituation zum Zeitpunkt der Bewerbung
Die in den letzten Tagen kolportierten Summen entsprechen zwar dem Betreibungsregisterauszug von Sibel Arslan. Dieser gibt allerdings jeweils nicht Schulden, sondern nur Forderungen wieder. Tatsächlich bestand jedoch zum Zeitpunkt der Bewerbung lediglich noch eine Restschuld von rund 5000 Franken. Gegen zwei Forderungen hatte Sibel Arslan Rechtsvorschlag erhoben. Die Forderung, welche nicht bestritten wurde, hatte sie bereits grösstenteils in Raten beglichen.
In den Betreibungsregisterauszügen werden üblicherweise die jeweiligen Summen ohne Raten-Abzüge aufgeführt. Der Vermerk „bezahlt“ erfolgt erst, wenn die letzte Rate beglichen ist.
Politische Spekulationen entbehren jeglicher Grundlage
Sibel Arslan war Sicherheitsdirektor Isaac Reber bis zum Abschluss des Bewerbungsprozesses nicht persönlich bekannt. Demzufolge fanden bis zum ersten Gespräch in den vergangenen Tagen auch keinerlei persönliche Kontakte statt, weder direkte noch indirekte (via Drittpersonen oder via E-Mail). Zudem war die bisherige Stelleninhaberin bereits im Amt, als Isaac Reber in den Regierungsrat gewählt wurde. Politische Spekulationen entbehren somit jeglicher Grundlage.
SICHERHEITSDIREKTION