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09.09.2020
Strafvollzugsgesetz in der Vernehmlassung
Der Regierungsrat schickt das revidierte Strafvollzugsgesetz in die Vernehmlassung. Die Änderungen betreffen weitgehend Rechtsmittel gegen Entscheide im Strafvollzug. Die Vernehmlassungsfrist läuft am 9. Dezember 2020 ab.
Das Strafvollzugsgesetz soll in folgenden Punkten geändert werden:
- Beschleunigung der gerichtlichen Überprüfung einer verweigerten Entlassung aus dem Straf- oder Massnahmenvollzug,
- Präzisierungen bezüglich der Datenbearbeitung im Straf- und Massnahmenvollzug,
- Zuständigkeitspräzisierung betreffend den vorzeitigen Straf- oder Massnahmenvollzug sowie «andere Massnahmen»,
- Beantwortung des Postulats 2019/72 «Rechtsmittel gegen Entscheide im Strafvollzug»