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Topsharing für Nachfolge Erste Staatsanwältin
Der Regierungsrat schlägt dem Landrat für die Neubesetzung der Stelle der Ersten Staatsanwältin Jacqueline Bannwarth und Patrizia Krug im Topsharing per 1. Juli 2021 vor. Die beiden Staatsanwältinnen arbeiten seit über zehn Jahren erfolgreich zusammen. Die Neubesetzung war nötig geworden, nachdem die Erste Staatsanwältin Angela Weirich zur Generalsekretärin der Sicherheitsdirektion gewählt worden war.
Jacqueline Bannwarth ist seit 1995 bei den Strafverfolgungsbehörden des Kantons Basel-Landschaft tätig. Im Zuge der eidgenössischen Strafprozessordnung wurde die 51-jährige Juristin zur Leitenden Staatsanwältin gewählt.
Patrizia Krug arbeitet seit 1998 in der Strafverfolgung des Kantons Basel-Landschaft. Ebenfalls im Zuge der eidgenössischen Strafprozessordnung wurde die 50-jährige Juristin als stellvertretende Leitende Staatsanwältin gewählt.
Erfüllung des Auftrags gemeinsam
Bei der Wahl durch den Landrat nehmen die beiden Stelleninhaberinnen die Funktion der Ersten Staatsanwältin wahr, so wie sie in Paragraf 7 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung (EG StPO) festgelegt ist, gemeinsam und gegenseitig in voller Verantwortung, bei arbeitsteiliger Erfüllung des Amtsauftrags.
Kandidatinnen mit besten Voraussetzungen
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die beiden Stellenbewerberinnen aufgrund ihres bisherigen überzeugenden Leistungsausweises als leitende Mitarbeiterinnen der Staatsanwaltschaft, aufgrund ihrer ausgeprägten fachlichen und menschlichen Qualitäten sowie aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung als oberes Kader bei der Staatsanwaltschaft sehr gut in der Lage sein werden, die Funktion der Ersten Staatsanwältin gemeinsam im Topsharing wahrzunehmen. Bei der Suche nach geeigneten Kandidaten und Kandidatinnen hatte eine überparteiliche Findungskommission unter der Leitung von Regierungsrätin und Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer den Regierungsrat unterstützt.
Kanton als attraktiver Arbeitgeber mit Jobsharing auch auf Kaderstufe
Mit diesem Wahlvorschlag anerkennt der Kanton Basel-Landschaft als attraktiver Arbeitgeber die Vorteile von Teilzeitarbeit im Jobsharing und unterstützt dieses Modell auch im Kaderbereich. Bereits die Neubesetzung der Ombudsstelle war bewusst mit der Möglichkeit des Jobsharings ausgeschrieben worden. Heute teilen sich zwei weibliche Führungskräfte mit einem Teilzeitpensum von je 50 Prozent die Stelle.
Foto hochaufgelöst
