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Totalrevision des Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetzes an Landrat überwiesen
Nach einer ausführlichen Vernehmlassung hat der Regierungsrat nun die beiden revidierten und bereinigten Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetze an den Landrat überwiesen.
Mit der fast zeitgleichen Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes auf Stufe Bund wurde das noch geltende Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz des Kantons Basel-Landschaft aus dem Jahre 2004 in zwei Gesetze aufgesplittet. Die Aufteilung in zwei Gesetze erlaubt eine eigenständige rechtliche Grundlage für den Bevölkerungs- und den Zivilschutz. Die separaten Gesetze tragen der neuen Realität Rechnung, die unter anderem auf Erkenntnissen aus Einsätzen und Übungen basieren. Bei der Ausarbeitung der Gesetze lag der Fokus auf der konsequenten Trennung der Aufgaben, Zuständigkeiten und Finanzierung zwischen Gemeinden und Kanton.