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Totalrevision kantonales Gesetz Bevölkerungsschutz und Zivilschutz
Das bisherige Gesetz über den Zivil- und Bevölkerungsschutz wird totalrevidiert. Daraus entstehen neu zwei Gesetze, jenes über den Bevölkerungsschutz (BSG) und jenes über den Zivilschutz (ZSG). Der Regierungsrat schickt die beiden Gesetzesentwürfe nun in die Vernehmlassung, welche bis 18. Mai 2020 dauert.
Die Aufteilung der beiden Gesetze erlaubt eine eigenständige, rechtliche Grundlage für den Bevölkerungs- und den Zivilschutz. Bei der Ausarbeitung der Gesetze lag der Fokus auf der sauberen Trennung der Aufgaben, Zuständigkeiten und Finanzierung zwischen Gemeinden und Kanton.
Abstimmung mit Bundesgesetz
Mit der fast zeitgleichen Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes auf Stufe Bund, wurde der Synchronisation zwischen der kantonalen und nationalen Gesetzgebung ein starkes Gewicht gegeben.
Breit abgestützte Revisionsarbeiten
Die Revisionsarbeiten wurden begleitet durch eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus politischen Behörden auf Gemeindeebene und diversen Partnerorganisationen wie der Polizei, dem Feuerwehrinspektorat, dem Zivilschutz und regionalen Führungsstäben.
Eine gewichtige Rollte spielte dabei der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG), welcher aktiv an der Gestaltung mitarbeitete.
> Vernehmlassungsunterlagen zum Entwurf Landratsvorlage Totalrevision des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz
> Vernehmlassungsunterlagen zum Entwurf Landratsvorlage Totalrevision des Gesetzes über den Zivilschutz