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30.03.2016
Verlängerte Öffnungszeiten für Gastrobetriebe während der Fussball-EM
Während der Fussball-Europameisterschaft in Frankreich vom 10. Juni bis 10. Juli 2016 dürfen Gastrobetriebe an den Spieltagen statt wie üblich bis 24.00 Uhr ausnahmsweise bis 02.00 Uhr im Innenbereich geöffnet haben. Diese verlängerten Öffnungszeiten gelten allerdings nur während der eigentlichen Spieltage.
Diese Regelung gilt für alle Gastwirtschaftsbetriebe inklusive den Vereinswirtschaften sowie für alle mit der EM im Zusammenhang stehenden Gelegenheitswirtschaften an den jeweiligen Spieltagen, also nicht generell während den ganzen vier Wochen. Die verlängerten Öffnungszeiten bis 02.00 Uhr gelten ausschliesslich für den Innenbereich. Diese Lösung hatte bereits während der Fussball-WM 2014 problemlos funktioniert. Der Regierungsrat appelliert auch diesmal an erhöhte gegenseitige Toleranz und Rücksichtnahme. Längere Öffnungszeiten ausserhalb der Spieltage sowie bei "Nicht-EM-Gelegenheitswirtschaften / Anlässen" unterstehen wie üblich dem ordentlichen Bewilligungsweg.
Diese Regelung gilt für alle Gastwirtschaftsbetriebe inklusive den Vereinswirtschaften sowie für alle mit der EM im Zusammenhang stehenden Gelegenheitswirtschaften an den jeweiligen Spieltagen, also nicht generell während den ganzen vier Wochen. Die verlängerten Öffnungszeiten bis 02.00 Uhr gelten ausschliesslich für den Innenbereich. Diese Lösung hatte bereits während der Fussball-WM 2014 problemlos funktioniert. Der Regierungsrat appelliert auch diesmal an erhöhte gegenseitige Toleranz und Rücksichtnahme. Längere Öffnungszeiten ausserhalb der Spieltage sowie bei "Nicht-EM-Gelegenheitswirtschaften / Anlässen" unterstehen wie üblich dem ordentlichen Bewilligungsweg.