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Vernehmlassung zum Einführungsgesetz zum Geldspielgesetz: Regulierung anstelle von Verboten
Das neue nationale Geldspielgesetz, das von den Stimmberechtigten im Juni 2018 angenommen wurde, verlangt nach einem kantonalen Einführungsgesetz. Der Regierungsrat gab eine Vorlage in die Vernehmlassung, welche das Bundesgesetz auf kantonaler Ebene vollziehen soll.
Grundsätzlich gibt der Bund im Geldspielbereich in vielen Bereichen die Rahmenbedingungen vor. Den Kantonen bot sich noch Regelungsspielraum in der grundsätzlichen Zulassung von so genannten Grossspielen (Lotterien, Sportwetten, Geschicklichkeitsspiele), bei der Zulassung und der Bewilligung von Kleinspielen (Kleinlotterien, lokale Sportwetten, kleine Pokerturniere), bei der Verwendung der Reingewinne aus Grossspielen sowie bei der Erhebung von Abgaben.
Regulieren statt verbieten
Das Einführungsgesetz sieht Regulieren statt Verbieten vor. Sämtliche Formen von Geldspielen werden im Kanton Basel-Landschaft gemäss der Vorlage zugelassen. Eine starke Regulierung soll hingegen den Gefahren der Spielsucht entgegenwirken. Für die Bevölkerung ändert sich nicht all zu viel, waren auch bislang viele Formen von Geldspiel bereits erlaubt. Neu sollen Geschicklichkeitsspielautomaten, die einen Gewinn abwerfen, erlaubt sein. Ebenso sollen kleine Pokerturniere neu zugelassen werden. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass Verbote nur zu einer Verlagerung der Geldspiele in andere Kantone oder hin zu Online- oder gar zu illegalen Angeboten führen. Ein umfassendes, aber reguliertes Angebot an Geldspielen wird als die beste Umsetzungsstrategie angesehen.