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Vernehmlassung zum neuen Verwaltungsorganisationsgesetz: Mehr Kompetenzen für die Kantonsregierung
Der Regierungsrat hat ein neues Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Es soll das bisherige Gesetz von 1983 ersetzen. Als Kernpunkt der Gesetzesvorlage erhält die Kantonsregierung mehr Handlungsspielraum bei der Ausgestaltung der kantonalen Verwaltungsorganisation. Dies verlangen zwei Motionen, die der Landrat an den Regierungsrat überwiesen hat.
Das heutige Verwaltungsorganisationsgesetz und das zugehörige Landratsdekret sind mittlerweile über 30 Jahre alt. Darin regelt das Kantonsparlament nicht nur die Stellung und die Aufgaben der Kantonsregierung, es bestimmt auch die grundlegende Organisationsstruktur der kantonalen Verwaltung und definiert so, welche spezifischen Aufgabengebiete in einer Direktion vereinigt werden. Damit verfügt der Baselbieter Landrat, im Gegensatz zu den anderen Kantonsparlamenten, über sehr weitreichende Kompetenzen bei der Ausgestaltung der Organisationsstruktur der kantonalen Verwaltung. Dies entspricht nicht mehr den Vorgaben der 1987 in Kraft getretenen Kantonsverfassung. Sie weist die Kompetenz zur Organisation der kantonalen Verwaltung primär dem Staatsorgan zu, welches auch die operative Verantwortung für die effiziente Erfüllung der vielfältigen Staatsaufgaben trägt: der Kantonsregierung.
Mit Flexibilität zu effizienten OrganisationsstrukturenDie stetig steigenden Anforderungen an die Staatsverwaltung bedingen eine erhöhte Flexibilität der Regierungsverantwortlichen bei der Bildung effizienter Organisationsstrukturen. Alle neueren kantonalen Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetze gestehen darum der Kantonsregierung einen viel grösseren Spielraum bei der Organisation der kantonalen Verwaltung zu als das geltende basellandschaftliche Recht. Auch auf Bundesebene liegt die Kompetenz zur Ausgestaltung der Bundesverwaltung weitestgehend beim Bundesrat. Diese Thematik nehmen zwei parlamentarische Vorstösse (Motionen) auf, die der Landrat mit klaren Mehrheiten an den Regierungsrat überwiesen hat. Mit dem nun unterbreiteten Gesetzesentwurf erfüllt der Regierungsrat diesen Auftrag. Auch die weiteren Regelungen im heutigen Verwaltungsorganisationsgesetz und -dekret wurden einer kritischen Überprüfung unterzogen. Daraus resultiert ein vergleichsweise schlankes neues Gesetz, das sich auf Regelungen beschränkt, die zwingend nötig sind.
Für Rückfragen Peter Guggisberg, Leiter Abteilung Rechtsetzung, Sicherheitsdirektion (SID), 061 552 57 37