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Weiterführung des Kantonalen Integrationsprogramms
Das seit 2014 bewährte Kantonale Integrationsprogramm (KIP) zur Förderung der Integration von ausländischen Personen soll in einer dritten Phase weitergeführt werden. Der Regierungsrat legt dem Landrat dazu die entsprechende Ausgabenbewilligung vor. Der Hauptfokus im KIP 3 (2024–2027) bleibt auf den Themengebieten Information und Beratung, Sprache und frühe Kindheit. Die langjährige und bewährte Zusammenarbeit mit den regionalen NGOs wie Ausländerdienst BL (ald), SRK BL und HEKS Geschäftsstelle beider Basel wird weitergeführt, ausserdem sind zwei grössere Evaluationen und eine Studie zur Leistungsüberprüfung geplant.
Seit 2014 werden mit dem Kantonalen Integrationsprogramm (KIP) in sieben Förderbereichen spezifische Massnahmen zur Integration der ausländischen Wohnbevölkerung finanziert. Der Bund unterstützt das Programm mit Geldern in gleicher Höhe wie Kanton und Gemeinden zusammen. Die Schwerpunkte liegen im Ausländerbereich in den Förderbereichen Sprache, frühe Kindheit und Beratung. Das KIP mit seinen Massnahmen wie Deutschkursen für Migrantinnen und Migranten, Informations- und Beratungsangeboten sowie Deutschförderung für Kinder im Vorschulalter hat sich bewährt und trägt massgeblich zur Erfüllung des Integrationsauftrags bei.
Im November 2021 hat das Stimmvolk einen Kredit für die Fortführung des KIP 2 bis für die Jahre 2022 und 2023 gutgeheissen. Um das Programm zielgerichtet weiterzuführen und weiterzuentwickeln, werden für die Jahre 2024–2027 Gelder in Höhe von ca. 1,7 Millionen Franken pro Jahr benötigt, wovon die Hälfte vom Bund übernommen wird.
Fokus auf Wirkungs- und Leistungsmessung
Um die Qualität und die Wirksamkeit der Massnahmen auf einem hohen Niveau zu halten, sind neben der Leistungsüberprüfung im Rahmen der kantonalen Projektförderung zwei grössere Evaluationen und eine Studie innerhalb von vier KIP-Jahren geplant:- Evaluation: Ausländerdienst – Dienstleistung, Information und Beratung
- Evaluation: SRK BL, Programm «mitten unter uns»
- Studie Bedarfserhebung: Überprüfung der aktuellen Sprachsubventionierung
Fortsetzung der bewährten Massnahmen
Die langjährige und bewährte Zusammenarbeit mit den regionalen NGOs wie Ausländerdienst BL (ald), SRK BL und HEKS Geschäftsstelle beider Basel wird weitergeführt, während mit der Beratungsstelle für binationale Paare und Familien beider Basel neu eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen werden soll. Das im Jahr 2021 gestartete Pilotprojekt «Öffnung der Institutionen», das zum Ziel hat, Zugangsbarrieren bei Institutionen wie Schulen, Verwaltung, Spitälern etc. zu minimieren, wird weitergeführt und konkretisiert, um Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit für die ausländische Wohnbevölkerung zu gewährleisten.