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22.03.2016
Zusammenarbeit zwischen Polizei BL und Gemeinden erfolgreich
Laut neuem Polizeigesetz ist es Aufgabe der Gemeinden, für Ruhe und Ordnung auf ihrem Gemeindegebiet zu sorgen. Bei Bedarf können die Gemeinden diese Aufgabe der Kantonspolizei respektive privaten Sicherheitsdiensten übertragen. Der einjährige Pilotversuch mit verschiedenen Zusammenarbeitsformen zwischen den Gemeinden und der Polizei Basel-Landschaft ist Ende März abgeschlossen. Der Regierungsrat hat die neuen unbefristeten Mustervereinbarungen zur Fortführung der Zusammenarbeit genehmigt.
Seit Ende März 2015 sind die Baselbieter Gemeinden selbst für die Wahrung von Ruhe und Ordnung, beispielsweise bei Nachtruhestörungen, auf ihrem Gemeindegebiet zuständig, während die Polizei Basel-Landschaft für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und die Gefahrenabwehr verantwortlich zeichnet. Wie die Gemeinden ihre neue Aufgabe wahrnehmen, liegt ganz in ihrem Ermessen. Sie können dies mit ihrer eigenen Gemeindepolizei oder mit privaten Sicherheitsdiensten tun, und sie können bestimmte Dienstleistungen auch bei der Polizei Basel-Landschaft einkaufen. Dafür stehen zwei unterschiedliche Modelle zur Auswahl.
Zwei Modelle für die Zusammenarbeit mit den Gemeinden
Beim ersten Modell (Gemeinden mit Gemeindepolizei) rückt die Polizei Basel-Landschaft bei Meldungen aus dem Bereich Ruhe und Ordnung jeweils in den vier Nächten zwischen Sonntagabend und Donnerstagmorgen (jeweils ab 17.00 bis 08.00 Uhr) aus. Meldungen während des Tages sowie in den übrigen Nächten (Donnerstag bis Samstag) deckt die Gemeindepolizei selbst ab. Für diese Leistungen vergüten die Gemeinden der Polizei Basel-Landschaft 1.95 Franken pro Einwohner und Jahr.
Beim zweiten Modell (Gemeinden ohne Gemeindepolizei) decken die Gemeinden Meldungen aus dem Bereich Ruhe und Ordnung unter der Woche zu Bürozeiten (Montag bis Freitag, jeweils 08.00 bis 17.00 Uhr) selbstständig ab. Die restliche Zeit (inklusive Wochenende) wird durch die Polizei Basel-Landschaft abgedeckt. Dieses Modell kostet die Gemeinden vier Franken pro Einwohner und Jahr.
Positive Bilanz der Pilotphase
Im Pilotjahr entschieden sich 37 Gemeinden für eine Leistungsvereinbarung mit der Polizei Basel-Landschaft, während 46 Gemeinden keine Leistungsvereinbarung abschlossen. Drei Gemeinden verfügten bereits über bestehende Leistungsvereinbarungen und behielten diese bei.
Beide Modelle der Zusammenarbeit haben sich gut bewährt. Die definierten Zeitfenster für die Intervention in gemeindepolizeilichen Angelegenheiten im Bereich Ruhe und Ordnung durch die Polizei Basel-Landschaft wurden für sinnvoll befunden. Die Prozesse haben sich gut eingespielt, und die Schnittstellen funktionieren reibungslos. Aufgrund der positiven Erfahrungen aus dem Pilotbetrieb sind die Sicherheitsdirektion, die Polizei Basel-Landschaft und der Verband der Basellandschaftlichen Gemeinden übereingekommen, diese Leistungsvereinbarungen in eine unbefristete Dauerlösung zu überführen. An seiner heutigen Sitzung hat der Regierungsrat nun die entsprechenden Mustervereinbarungen zur unbefristeten Zusammenarbeit verabschiedet.
Für Rückfragen
Christoph Naef, stv. Kommandant Polizei Basel-Landschaft, Sicherheitsdirektion (SID), 061 553 39 00
Seit Ende März 2015 sind die Baselbieter Gemeinden selbst für die Wahrung von Ruhe und Ordnung, beispielsweise bei Nachtruhestörungen, auf ihrem Gemeindegebiet zuständig, während die Polizei Basel-Landschaft für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und die Gefahrenabwehr verantwortlich zeichnet. Wie die Gemeinden ihre neue Aufgabe wahrnehmen, liegt ganz in ihrem Ermessen. Sie können dies mit ihrer eigenen Gemeindepolizei oder mit privaten Sicherheitsdiensten tun, und sie können bestimmte Dienstleistungen auch bei der Polizei Basel-Landschaft einkaufen. Dafür stehen zwei unterschiedliche Modelle zur Auswahl.
Zwei Modelle für die Zusammenarbeit mit den Gemeinden
Beim ersten Modell (Gemeinden mit Gemeindepolizei) rückt die Polizei Basel-Landschaft bei Meldungen aus dem Bereich Ruhe und Ordnung jeweils in den vier Nächten zwischen Sonntagabend und Donnerstagmorgen (jeweils ab 17.00 bis 08.00 Uhr) aus. Meldungen während des Tages sowie in den übrigen Nächten (Donnerstag bis Samstag) deckt die Gemeindepolizei selbst ab. Für diese Leistungen vergüten die Gemeinden der Polizei Basel-Landschaft 1.95 Franken pro Einwohner und Jahr.
Beim zweiten Modell (Gemeinden ohne Gemeindepolizei) decken die Gemeinden Meldungen aus dem Bereich Ruhe und Ordnung unter der Woche zu Bürozeiten (Montag bis Freitag, jeweils 08.00 bis 17.00 Uhr) selbstständig ab. Die restliche Zeit (inklusive Wochenende) wird durch die Polizei Basel-Landschaft abgedeckt. Dieses Modell kostet die Gemeinden vier Franken pro Einwohner und Jahr.
Positive Bilanz der Pilotphase
Im Pilotjahr entschieden sich 37 Gemeinden für eine Leistungsvereinbarung mit der Polizei Basel-Landschaft, während 46 Gemeinden keine Leistungsvereinbarung abschlossen. Drei Gemeinden verfügten bereits über bestehende Leistungsvereinbarungen und behielten diese bei.
Beide Modelle der Zusammenarbeit haben sich gut bewährt. Die definierten Zeitfenster für die Intervention in gemeindepolizeilichen Angelegenheiten im Bereich Ruhe und Ordnung durch die Polizei Basel-Landschaft wurden für sinnvoll befunden. Die Prozesse haben sich gut eingespielt, und die Schnittstellen funktionieren reibungslos. Aufgrund der positiven Erfahrungen aus dem Pilotbetrieb sind die Sicherheitsdirektion, die Polizei Basel-Landschaft und der Verband der Basellandschaftlichen Gemeinden übereingekommen, diese Leistungsvereinbarungen in eine unbefristete Dauerlösung zu überführen. An seiner heutigen Sitzung hat der Regierungsrat nun die entsprechenden Mustervereinbarungen zur unbefristeten Zusammenarbeit verabschiedet.
Für Rückfragen
Christoph Naef, stv. Kommandant Polizei Basel-Landschaft, Sicherheitsdirektion (SID), 061 553 39 00