Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer haben beim Bau von Wohnhäusern Schutzräume zu erstellen, auszurüsten und zu unterhalten. In Gebieten, in denen zu wenig Schutzräume vorhanden sind, haben die Gemeinden (öffentliche) Schutzräume zu erstellen, auszurüsten und zu unterhalten. Wird beim Hausbau kein Schutzraum erstellt oder ist der Schutzplatzbedarf im Beurteilungsgebiet gedeckt, hat die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer einen Ersatzbeitrag zu entrichten. Der Ersatzbeitrag ist vor Baubeginn zu entrichten.