Ist der Schutzraum in meinem Haus noch brauchbar/aktiv?
Sie können sich bei der zuständigen Zivilschutzstelle informieren. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage Ihrer Gemeinde in der Rubrik Zivilschutz. Falls Sie dort niemanden erreichen, können Sie sich an das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Abteilung Schutzbauten wenden.
In welchem Schutzraum muss ich gehen, wenn ich dazu aufgefordert werde?
Die Gemeinden erstellen bei Gefahr (auf Anweisung des Bundes) die Zuweisungsplanung und informieren die Einwohnenden betreffend Standort des zugewiesenen Schutzraumes. Aufgrund der vielen Wohnortswechsel sowie der hohen Bautätigkeit wird die Zuteilung nicht laufend vorgenommen.
Wie schaffe ich optimale Voraussetzungen für einen allfälligen Schutzraum?
Räumen Sie den Schutzraum so aus, dass Sie genügend Platz in Ihrem Schutzraum haben.
Füllen Sie Ihren Notvorrat auf und beachten Sie das Ablaufdatum der vorhandenen Getränke und Lebensmittel. Deponieren Sie den Notvorrat im Schutzraum. Machen Sie eine Liste mit nötigen Utensilien (Notgepäck), welche Sie in den Schutzraum mitnehmen werden. Denken Sie auch an Haustiere, welche Sie im Falle eines Ereignisses mit in den Schutzraum nehmen.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben ihre Schutzräume mit dem für einen längeren Schutzraumaufenthalt erforderlichen Material auszurüsten. Bei Gefahr (auf Anweisung des Bundes) müssen im Schutzraum genügend Liegestellen sowie mindestens ein Trockenklosett (Not-Abort) vorhanden sein.
Was soll im Notvorrat enthalten sein?
Legen Sie sich einen Notvorrat an, mit welchem Sie mindestens drei Tage lang ohne fremde Hilfe überbrücken können.
Die Broschüre «Kluger Rat – Notvorrat» finden Sie unter folgendemLink.
Darin enthalten sein sollten 9 Liter Wasser pro Person, zusätzliche Getränke, haltbare Lebensmittel für rund eine Woche, Verbrauchsgüter wie Lichtquellen, Gaskocher/Rechaud, Batterien und ein batteriebetriebenes Radiogerät. Ebenfalls vorrätig haben sollte man benötigte Hygieneartikel, Arzneimittel und Medikamente, etwas Bargeld sowie Futter für die Haustiere.
Der Grundsatz lautet:Jeder Einwohnerinundjedem Einwohnersoll ein Platz in einemSchutzraumunweit des eigenen Zuhauses zurVerfügung stehen.
Als Mieter wie auch als Käufer oder Besitzer eines bestehenden Gebäudes ohne Schutzraum muss man sich für einen Schutzplatz nicht einkaufen. Erstellt man einen Neubau, muss man situativ entweder einen Schutzraum bauen oder pro berechnetem Schutzplatz Ersatzbeitrag entrichten.
Ich habe einen eigenen Schutzraum, darf ich trotzdem in einen Schutzraum der Gemeinde?
Wenn ihr eigener Schutzraum betriebsbereit ist, sollten Sie sich in diesen begeben. Ihr Schutzraum ist in der Schutzplatzbilanz der Gemeinde miteingerechnet und grundsätzlich für Sie reserviert.
Darf ich meine Mutter/meinen Vater aus einer anderen Gemeinde in den Schutzraum mitnehmen, in welchen ich eingeteilt bin?
Dies wird kaum möglich sein, da dieser Schutzraum für die Bewohner der eigenen Gemeinde vorgesehen ist. Im Einzelfall entscheidet die betreibenden Organisation des Schutzraumes.
Kann ich Familienangehörige, welche nicht bei mir wohnen, in meinen eigenen Schutzraum mitnehmen?
Die Schutzplätze in Ihrem Schutzraum sind in die Schutzplatzbilanz der Gemeinde eingerechnet. Wenn die Familienangehörigen in einer anderen Gemeinde wohnhaft sind, wird dies mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein.
Was muss ich mitnehmen, wenn ich den Schutzraum beziehe?
Nur das Notwendigste, siehe letzter Punkt «Notgepäck»
Kann ich mein Haustier in einen Schutzraum mitnehmen?
Dies hängt vom Besitzer des Schutzraumes ab. Händelbare Tiere (Tiere in Kleinstkäfigen) können je nach Platzanspruch und Ausdünstung zulässig sein, Tiere welche sich freilaufend Versäubern sind in der Regel nicht zugelassen. Handelt es sich um Ihren eigenen, privaten Schutzraum, ist es selbstverständlich Ihnen selbst überlassen.
Wie informiere ich mich, wenn auf einmal die Sirene ertönt?
Laden Sie vorgängig die ALERTSWISS-App im Apple Store oder bei Google Play kostenlos auf Ihr Smartphone. Über die ALERTSWISS-App erhalten Sie die relevanten Informationen rund um die Vorsorge und das Verhalten bei Katastrophen und Notlagen. Im Falle eines Ereignisses werden Sie situativ gewarnt oder alarmiert und erhalten Informationen zu Ihrem aktuellen Standort.
Bei Sirenenalarm, schalten Sie das Radio (SRF 1) ein und befolgen Sie die dort angegebenen Anweisungen. Informieren Sie die Nachbarschaft.
Werden meinem eigenen Schutzraum fremde Personen zugeteilt, wenn ich mehr Schutzplätze als Bewohner in meinem Haus habe?
Die Schutzplätze in Ihrem Schutzraum sind in die Schutzplatzbilanz der Gemeinde eingerechnet. Die Zuweisung der Bevölkerung in die vorhandenen Schutzräume wird ebenfalls durch die Gemeinde vorgenommen. Es kann somit durchaus sein, dass auch Personen ausserhalb ihres Bekanntenkreises in ihren Schutzraum zugeteilt werden.
Was muss ich in mein Notgepäck einpacken?
Ihr Notgepäck sollte auf 2-3 Tage ausgelegt sein und folgendes erhalten:
Ausweispapiere (Pass oder ID)
Krankenkassenkarte und Impfausweis
Bankkarte und etwas Bargeld
Mobiltelefon inklusive Ladekabel
benötigte Medikamente
Toilettenartikel
Kleidung
Taschenlampe (Stromquelle, Batterien)
falls vorhanden, tragbares Radio (Kabel und/oder Batterien)
Verpflegung
Jodtabletten für die Gefahr durch Radioaktivität
Muss ich meinen Schutzraum ausrüsten?
Schutzräume, die vor dem 1. Januar 1987 erstellt wurden und den Mindestanforderungen entsprechen, müssen erst auf Anordnung des Bundesrates ausgerüstet werden (ZSV, Art 73, Abs 2). Alle neueren Schutzräume, welche nicht mit Liegestellen und/oder Trockenklosetts ausgerüstet sind, müssen nachgerüstet werden.
Wieso wird nicht aktiv kommuniziert, in welchen Schutzraum man zugewiesen ist?
Die Bekanntgabe der Zuweisung der Bevölkerung zu den Schutzräumen erfolgt dann, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert und vom Bundesrat angeordnet wird. Aufgrund von Wohnortswechseln oder weiteren Begebnissen wird die Zuweisung nicht aktiv kommuniziert. Der Kanton Basel-Landschaft führt und aktualisiert jedoch die Zuweisungsplanung regelmässig.