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Auslandaufenthalt
Auslandaufenthalt von mehr als 12 Monaten
Meldepflichtige, welche länger als 12 Monate im Ausland weilen und sich zivilrechtlich abmelden, haben ein Gesuch für Auslandaufenthalt einzureichen. Das Gesuch für Auslandaufenthalt ist möglichst frühzeitig – in der Regel zwei Monate vor der Abreise – beim Kreiskommando einzureichen. Dies gilt für alle Militärdienstleistende.
Zwingende Beilagen zum Gesuch:
- Dienstbüchlein
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular "Gesuch um militärischen Auslandaufenthalt"
- Abmeldebescheinigung der Wohngemeinde
- Bestätigungen (Flugtickets, Schul- oder Studienbestätigung, Arbeitsvertrag)
Folgende Voraussetzungen müssen vor der Ausreise erfüllt sein:
- Abmeldung von Ihrer Wohngemeinde ins Ausland
- Bezahlung sämtlicher offenen Wehrpflichtersatzforderungen
- Rückgabe der Ausrüstung
- Begleichung sämtlicher offenen militärischen Strafen und Bussen
Mit einem bewilligten Auslandurlaub werden Sie, bis zu einer Wiederanmeldung in einer Schweizer Gemeinde, nicht mehr zu Dienstleistungen aufgeboten.
Auslandaufenthalt bis maximal 12 Monate
Bei Auslandaufenthalten von weniger als einem Jahr (12 Monate) benötigen Meldepflichtige (Militärdienstleistenden, Zivilschutzpflichtige oder Militärdienstuntaugliche) keine Bewilligung. Es besteht jedoch die Verpflichtung, dem Kreiskommando eine Zustelladresse innerhalb der Schweiz zu melden und den genauen Zeitraum (von/bis) des Auslandaufenthaltsmitzuteilen.
Sofern Sie einen solchen Aufenthalt planen, beachten Sie bitte folgendes:
- Falls Ihre Militärdienstleistung in die Zeit des Auslandaufenthalts fällt, reichen Sie bitte 14 Wochen vor Dienstbeginn ein Dienstverschiebungsgesuch ein.
- Sofern Sie Ihre Schiesspflicht aufgrund des Auslandaufenthalts nicht erfüllen können, reichen Sie ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht ein.
- Wer länger als 12 Monate im Ausland bleibt, sich aber zivilrechtlich nicht abmeldet, bleibt uneingeschränkt wehrpflichtig.
Kontakt
Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
Personelles Armee und Bevölkerungsschutz
Oristalstrasse 100
4410 Liestal
Tel. 061 552 72 10
E-Mail: kreiskommando(at)bl.ch