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- Dienstverschiebung / Urlaubsgesuch (Militär)
Dienstverschiebung / Urlaubsgesuch (Militär)
Terminkonflikt zwischen Militärdienst und ziviler Tätigkeit?
Urlaub oder Dienstverschiebung?
1. Option URLAUB
Überdenken Sie wie Sie den Terminkonflikt aus dem zivilen Leben am besten lösen. Viele dieser Konflikte lassen sich durch persönlichen Urlaub lösen. Somit müssen Sie den Dienst nicht verschieben und haben trotzdem eine gewisse Anzahl Diensttage absolviert, welche angerechnet werden. Dadurch wird eventuell auch nur der halbe oder gar kein Wehrpflichtersatz fällig.
Urlaubsgesuche sind direkt an den Einheitskommandanten des bevorstehenden Dienstes zu richten.
Wichtige Info: Es gibt Einheitskommandanten welche einmal pro Jahr ein Info-Schreiben an seine ihm unterstellten Angehörigen der Armee (AdA) senden (z.B. Neujahrsbrief; Kommandantenbrief; usw.). In diesem ist oft eine vordienstliche Einreichungsfrist für Urlaubsgesuche angegeben, bitte berücksichtigen Sie diese.
Die Adresse Ihres Kommandanten finden Sie im Dienstbüchlein (DB) auf der Seite 6 bzw. 8. Sollten Sie keine oder keine aktuelle Adresse besitzen, so nehmen Sie Kontakt mit dem Kreiskommando Basel-Landschaft auf.
Vorgehen:
- Offizielles Urlaubsformular (Form 6.37) ausfüllen
- Nötige Beweismittel / Bestätigungen beilegen
- An den zuständigen Einheitskommandanten senden
2. Option DIENSTVERSCHIEBUNG
Ist eine Lösung mit Urlaub nicht oder nur schlecht möglich, so kann unter bestimmten Voraussetzungen (siehe WMDP , 15. Abschnitt, Art. 48 bis 53) ein Dienstverschiebungsgesuch eingereicht werden. Wird ein Dienstverschiebungsgesuch bewilligt so muss der Dienst im selben Jahr nachgeholt bzw. vorgeholt werden andernfalls wird der Wehrpflichtersatz gemäss aktuellem Einkommen fällig.
Dienstverschiebungsgesuche sind an das Kreiskommando Basel-Landschaft zu richten.
Wichtige Info: Gesuche um Dienstverschiebung sind von den Militärdienstpflichtigen in schriftlicher oder elektronischer Form und innert folgender Fristen in jedem Fall an das Kreiskommando Basel-Landschaft einzureichen. Das Dienstbüchlein muss dem Gesuch nicht beigelegt werden.
Fristen:
- Spätestens 14 Wochen vor Beginn der Dienstleistung
- Gesuche, die zu spät eintreffen, werden nur in absoluten Notfällen bewilligt
Adressen der kantonalen Militärbehörden
Weitere Links: Militärisches Aufgebotstableau (WK Daten)
Kontakt
Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
Personelles Armee und Bevölkerungsschutz
Oristalstrasse 100
4410 Liestal
Tel. 061 552 72 10
E-Mail: kreiskommando(at)bl.ch