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Grenzgänger
Pflichten für GrenzgängerMeldepflichtige, welche im Ausland wohnen und in der Schweiz Ihren Ausbildung- / Studien- oder Arbeitsplatz haben sind Grenzgänger. Art 42, SR 512.21
Sie melden die Wohnadresse im Ausland und die Adresse Ihres Arbeitgebers an das Kreiskommando im Kanton des Arbeitgebers.
Bei der Anmeldung ist das Dienstbüchlein oder das Wehrpflichtblatt mitzusenden. Das Dienstbüchlein bleibt, solange der Grenzgängerstatus besteht, beim Kreiskommando deponiert.
Sie müssen weiterhin Ihre Dienstleitungen und Ihre ausserdienstliche Schiesspflicht erfüllen, bzw. die Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen.
Sie können Ihre Ausrüstung in einer Retablierungstelledeponieren. Es besteht auch die Möglichkeit die Ausrüstung an einem anderen Ort in Schweiz zu deponieren, bitte teilen Sie uns den Ort mit.
Jede Änderung der Wohnadresse und/oder der Arbeitgeberadresse können Sie uns mittels Adressänderungs-Formular melden. Falls der Arbeits- oder Studienort auch ins Ausland verlegt wird, ist vorgängig beim Kreiskommando Basel-Landschaft ein Gesuch um Erteilung eines Auslandaufenthaltes einzureichen.
Kontakt
Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
Personelles Armee und Bevölkerungsschutz
Oristalstrasse 100
4410 Liestal
Tel. 061 552 72 10
E-Mail: kreiskommando@bl.ch