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Annullation eines Fahrzeugausweises
Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft oder wollen es vorübergehend stilllegen. Dafür muss der Fahrzeugausweis annulliert werden. Um die Annullation vollziehen zu können, muss der Fahrzeugausweis im Original vorliegen.
Ausserkantonale Fahrzeugausweise können wir nicht annullieren.
Wir benötigen:
- Den Fahrzeugausweis im Original
- Sollten Sie uns die Unterlagen per Post zukommen lassen, bitten wir Sie das Antragsformular für Geschäftsfälle auszufüllen und beizulegen.
Ist der Fahrzeugausweis annulliert, wird Ihnen eine Frist von 14 Tagen gewährt um das Kontrollschild abzugeben. Vor Ablauf dieser Frist haben Sie zwei Möglichkeiten;
- Sie immatrikulieren ein anderes Fahrzeug, oder
- deponieren die Kontrollschilder.
Hinweis:
Wird ein zur Fahrzeugvorführung aufgebotenes Fahrzeug durch Annullation des Fahrzeugausweises und/oder Deponierung der Kontrollschilder ausser Verkehr gesetzt, so muss das Fahrzeug vor einer Wiederinkraftsetzung zuerst amtlich geprüft werden.
Wurde ein Duplikat des Fahrzeugausweises im Wechselschild erstellt, wird das Duplikat erst sechs Monate nach der Ausstellung annulliert. Ausnahme: Wenn das Kontrollschild für das verbleibende Fahrzeug gewechselt oder das Fahrzeug mit dem Ausweisduplikat sofort auf einen anderen Halter im Kanton eingelöst wird.
In wenigen Schritten zu Ihren Unterlagen:
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1 |
Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft und wollen den Fahrzeugausweis annullieren. |
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Den Fahrzeugausweis im Original können Sie uns am Schalter in Füllinsdorf vorbeibringen oder Sie können uns die Unterlagen, mit dem Antragsformular für Geschäftsfälle, auch per Post zukommen lassen: Motorfahrzeugkontrolle BL |
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Sie erhalten von uns den annullierten Fahrzeugausweis zurück. |
4 |
Belastet wird:
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