- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Sicherheitsdirektion
- Motorfahrzeugkontrolle
- Fahrzeuge und Kontrollschilder
- Änderung von Daten im Fahrzeugausweis
- Versicherungswechsel
Versicherungswechsel
Bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft muss die Angabe im Fahrzeugausweis angepasst werden.
Wir benötigen:
- Fahrzeugausweis im Original
- elektronischen Versicherungsnachweis
Hinweis:
Bei einem ausschliesslichen Versicherungswechsel besteht die Möglichkeit die neue Versicherung im Fahrzeugausweis bis zu zwei Monate vorzeitig eintragen zu lassen.
Rückwirkende Versicherungswechsel sind nicht erlaubt. Diese werden dann per Tagesdatum mutiert.
Nach Eintrag der neuen Versicherungsgesellschaft ist eine Mutation bis zur Gültigkeit des elektronischen Versicherungsnachweises nicht mehr möglich.
Sind zwei Fahrzeuge im Wechselschild immatrikuliert, müssen bei einem Versicherungswechsel, beide Fahrzeugausweise gleichzeitig angepasst werden.
In wenigen Schritten zu Ihren Unterlagen:
|
|
1 |
Sie haben Ihre Versicherung gewechselt und wollen dies im Fahrzeugausweis anpassen. |
2 |
Nehmen Sie Kontakt mit der neuen Versicherung auf und bestellen Sie einen Versicherungsnachweis. Dieser wird uns anschliessend von der Versicherung elektronisch übermittelt. |
3 |
Ist der Nachweis bestellt, können Sie mit den jeweiligen Unterlagen am Schalter in Füllinsdorf vorbeikommen, damit wir die Änderung vornehmen können. Sie können uns die Unterlagen mit dem Antragsformular für Geschäftsfälle auch per Post zukommen lassen:
Motorfahrzeugkontrolle BL Fahrzeugzulassung Ergolzstrasse 1 4414 Füllinsdorf |
4 |
Belastet wird:
Die Gebühren sind der Liste der Gebühren und besonderen Abgaben der Fahrzeugzulassung zu entnehmen. |