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Einlösen eines Motorfahrzeuges
Sie haben ein Fahrzeug gekauft und wollen dieses auf eine neue oder deponierte Kontrollschildnummer immatrikulieren.
Dafür benötigen wir:
- Den annullierten/gültigen Fahrzeugausweis im Original oder ein von der Zulassungsbehörde abgestempelter Prüfungsbericht Form 13.20A
- Einen elektronischen Versicherungsnachweis (eVn). Der eVn ist bei Ihrer Motorfahrzeughaftpflichtversicherung zu bestellen und wird uns von der Versicherung elektronisch zugestellt
- Sollten Sie uns die Unterlagen per Post zukommen lassen, bitten wir Sie das Antragsformular für Geschäftsfälle auszufüllen
Haben Sie Ihren Wohnsitz neu in den Kanton Basel-Landschaft verlegt, benötigen wir noch zusätzlich;
- einen amtlichen Ausweis (ID, Pass, Aufenthaltsbewilligung)
- eine Wohnsitzbestätigung
Ein Fahrzeug kann nur im Zusammenhang mit einer Versicherung in Verkehr gesetzt werden. Infolgedessen benötigen wir bei der Immatrikulation einen eVn. Das Fahrzeug muss mindestens Haftpflicht versichert sein. Das heisst, Schäden an Dritten müssen von der Versicherung gedeckt werden.
Hinweis:
Liegt die erste Inverkehrsetzung Ihres Fahrzeuges nicht mehr als 10 Jahre zurück und ist die letzte Prüfung nicht innerhalb des Prüfungsintervalls der jeweiligen Fahrzeugart, muss das Fahrzeug vor der Zulassung nicht zwingend geprüft werden. Der Vorführtermin wird Ihnen nach der Zulassung zugesandt. Achtung! Dies gilt nicht bei Fahrzeugen mit einjährigen Prüfungsintervall!
Liegt die erste Inverkehrsetzung Ihres Fahrzeuges mehr als 10 Jahre zurück und die letzte Prüfung nicht innerhalb des Prüfungsintervalls der jeweiligen Fahrzeugart, muss das Fahrzeug vor der Zulassung amtlich geprüft werden.
Damit Sie das Prüfungsintervall Ihres Fahrzeuges ermitteln können, klicken Sie bitte auf den folgenden Link:
"Intervallliste der verschiedenen Fahrzeugarten"
Ist die Prüfung fällig, bitten wir Sie sich mit der Disposition der Motorfahrzeug Prüfstation, unter der Telefonnummer 061 416 46 66, in Verbindung zu setzen.
In wenigen Schritten zu Ihren Unterlagen
1 |
Sie haben ein Fahrzeug gekauft und wollen dies Immatrikulieren. Kontrollieren Sie bitte, gemäss obiger Beschreibung, ob das Fahrzeug vorerst geprüft werden muss oder nicht. |
2 |
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Versicherung auf und bestellen Sie einen Versicherungsnachweis. Dieser wird uns anschliessend von der Versicherung elektronisch übermittelt. |
3 |
Ist der Nachweis bestellt, können Sie mit den jeweiligen Unterlagen am Schalter in Füllinsdorf vorbeikommen, damit wir die Immatrikulation vornehmen können. Sie können uns die Unterlagen mit einem Begleitbrief auch per Post zukommen lassen: Motorfahrzeugkontrolle BL |
4 |
Sie erhalten von uns den Fahrzeugausweis im Original umgeschrieben und mit den Kontrollschildern zurück. |
5 |
Belastet wird:
Die Gebühren sind der Liste der Gebühren und besonderen Abgaben der Fahrzeugzulassung zu entnehmen. |