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Ersatzfahrzeuge
Ersatzfahrzeug zulassen:
Die Bewilligung wird erteilt, wenn ein mit schweizerischen Kontrollschildern verkehrendes Fahrzeug wegen Beschädigung, Reparatur, Revision, Umbau u. dgl. nicht gebrauchsfähig ist.
Der Ersatzfahrzeugausweis darf nur erteilt werden, wenn das Ersatzfahrzeug den Vorschriften entspricht, verkehrssicher ist und wenn die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung besteht.
Wir benötigen:
- Fahrzeugausweis im Original des zu ersetzenden Fahrzeuges
- Fahrzeugausweis im Original des Ersatzfahrzeuges
- Falls die letzte Prüfung des Ersatzfahrzeuges abgelaufen ist: Einen amtlichen Prüfbericht
Hinweise:
- Der Ersatzfahrzeugausweis ist 30 Tage gültig und kann nicht verlängert werden
- Es können keine Neufahrzeuge (Form. 13.20A), Veteranenfahrzeuge oder geleaste Fahrzeuge als Ersatzfahrzeuge zugelassen werden
- Ein Ersatzfahrzeugausweis wird nur dann ausgestellt, wenn das Ersatzfahrzeug die gleiche Fahrzeugart wie das zu ersetzenden hat. Zum Beispiel:
- Ein Personenwagen wird nur durch einen anderen Personenwagen ersetzt
- Ein Motorrad wird nur durch ein anderes Motorrad ersetzt
- Ein Lastwagen wird nur durch einen anderen Lastwagen ersetzt, usw.
- Sind zwei oder mehrere Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugart unter Wechselkontrollschildern immatrikuliert, kann kein Ersatzfahrzeugausweis bewilligt werden
Ersatzfahrzeug annullieren:
Sobald das Ersatzfahrzeug nicht mehr benötigt wird oder die Frist von 30 Tagen abgelaufen ist, müssen Sie den Ersatzfahrzeugausweis an uns zurücksenden oder vorbeibringen.
In wenigen Schritten zu Ihren Unterlagen:
1 |
Zulassung: Ihr Fahrzeug wurde beschädigt, hat einen technischen Mangel oder Sie planen einen Umbau oder dergleichen und benötigen ein Ersatzfahrzeug, welches Ihnen Ihre Werkstatt zur Verfügung stellt. |
2 |
Den originalen Fahrzeugausweis des zu ersetzenden Fahrzeuges und den Fahrzeugausweis des Ersatzfahrzeuges, können Sie uns am Schalter in Füllinsdorf vorbeibringen, damit wir die Zulassung vornehmen können. Sie können uns die Unterlagen mit einem Begleitbrief auch per Post zukommen lassen: Motorfahrzeugkontrolle BL |
3 |
Sie erhalten von uns den Ersatzfahrzeugausweis im Original zurück. Die Fahrzeugausweise werden bis zur Annullation bei uns hinterlegt. |
4 |
Wird das Ersatzfahrzeug nicht mehr benötigt oder ist die Frist von 30 Tagen abgelaufen, muss der Ersatzfahrzeugausweis annulliert werden. |
5 |
Wir benötigen für die Annullation den Ersatzfahrzeugausweis im Original. Sie können uns diesen am Schalter in Füllinsdorf vorbeibringen oder per Post zukommen lassen: Motorfahrzeugkontrolle BL |
6 |
Sie erhalten die Fahrzeugausweise im Original zurück. |
7 |
Belastet wird:
Die Gebühren sind der Liste der Gebühren und besonderen Abgaben der Fahrzeugzulassung zu entnehmen. |