- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Sicherheitsdirektion
- Motorfahrzeugkontrolle
- Fahrzeuge und Kontrollschilder
- Fahrzeug anmelden
- Fahrzeugwechsel
Fahrzeugwechsel
Sie möchten Ihr Fahrzeug durch ein neues ersetzen.
Dafür benötigen wir:
- Den originalen Fahrzeugausweis für das Fahrzeug, welches ausser Verkehr gesetzt werden soll
- Für das in Verkehr zu setzende Fahrzeug, den annullierten/gültigen Fahrzeugausweis im Original oder ein von der Zulassungsbehörde abgestempelter Prüfungsbericht Form 13.20A
- Einen elektronischen Versicherungsnachweis (eVn). Der eVn ist bei Ihrer Motorfahrzeughaftpflichtversicherung zu bestellen und wird uns durch die Versicherung elektronisch zugestellt
- Sollten Sie uns die Unterlagen per Post zukommen lassen, bitten wir Sie das Antragsformular für Geschäftsfälle auszufüllen
Ein Fahrzeug kann nur im Zusammenhang mit einer Versicherung in Verkehr gesetzt werden. Infolgedessen benötigen wir bei der Immatrikulation einen eVn. Das Fahrzeug muss mindestens Haftpflicht versichert sein. Das heisst, Schäden an Dritten müssen von der Versicherung gedeckt werden.
Hinweis:
Liegt die erste Inverkehrsetzung Ihres Fahrzeuges nicht mehr als 10 Jahre zurück und ist die letzte Prüfung nicht innerhalb des Prüfungsintervalls der jeweiligen Fahrzeugart, muss das Fahrzeug vor der Zulassung nicht zwingend geprüft werden. Der Vorführtermin wird Ihnen nach der Zulassung zugesandt. Achtung! Dies gilt nicht bei Fahrzeugen mit einjährigen Prüfungsintervall!
Liegt die erste Inverkehrsetzung Ihres Fahrzeuges mehr als 10 Jahre zurück und die letzte Prüfung nicht innerhalb des Prüfungsintervalls der jeweiligen Fahrzeugart, muss das Fahrzeug vor der Zulassung amtlich geprüft werden.
Damit Sie das Prüfungsintervall Ihres Fahrzeuges ermitteln können, klicken Sie bitte auf den folgenden Link:
"Intervallliste der verschiedenen Fahrzeugarten"
Ist die Prüfung fällig, bitten wir Sie sich mit der Disposition der Motorfahrzeug Prüfstation, unter der Telefonnummer 061 416 46 66, in Verbindung zu setzen.
In wenigen Schritten zu Ihren Unterlagen:
1 |
Sie rufen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft an und bestellen einen elektronischen Versicherungsnachweis, welchen die Versicherung an uns sendet. | |
2 |
Den bisherigen Fahrzeugausweis und die neuen Fahrzeugpapiere im Original, können Sie uns am Schalter in Füllinsdorf vorbeibringen oder Sie können uns die Unterlagen, mit dem Antragsformular für Geschäftsfälle, auch per Post zukommen lassen: Motorfahrzeugkontrolle BLFahrzeugzulassungErgolzstrasse 14414 Füllinsdorf |
|
3 |
Sie erhalten von uns beide Fahrzeugausweise umgeschrieben und im Original zurück. |
|
4 |
Belastet wird:
Die Gebühren sind der Liste der Gebühren und besonderen Abgaben der Fahrzeugzulassung zu entnehmen. |