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Motorfahrrad (MOFA) / E-Bike
Sie möchten Ihr Mofa/E-Bike immatrikulieren
Dafür benötigen wir:
- Den Fahrzeugausweis im Original
- Eine Kopie Ihres amtlichen Ausweises
- Sollten Sie uns die Unterlagen per Post zukommen lassen, benötigen wir die Angaben über den Halter, auf welchen die Zulassung erfolgen muss. Dafür bitten wir Sie das Antragsformular für Geschäftsfälle auszufüllen und dies dementsprechend anzugeben.
Um ein E-Bike oder Mofa in Verkehr setzen zu können, müssen Sie mindestens 14 Jahre alt und im Besitz des Führerausweises der Kategorie M sein.
Sind Sie nicht im Besitz des Führerausweises Kategorie M, müssen Sie für eine Immatrikulation eines Fahrzeuges handlungsfähig sein. Als handlungsfähig gilt im schweizerischen Rechtssystem jede Person, die einerseits volljährig (d.h. 18-jährig) und andererseits urteilsfähig ist.
In wenigen Schritten zu Ihren Unterlagen:
1 |
Sie haben ein neues Mofa/E-Bike gekauft und erhalten vom Importeur oder bei Ihrem Mofa/E-Bike Händler, den Fahrzeugausweis im Original, in welchem kein Halter oder Halterin vermerkt ist. | |
2 |
Den Fahrzeugausweis im Original zusammen mit Ihrem amtlichen Ausweis, können Sie bei uns am Schalter in Füllinsdorf vorbeibringen, damit wir das Mofa/E-Bike in Verkehr setzen können.Sie können uns die Unterlagen mit dem Antragsformular für Geschäftsfälle auch per Post zukommen lassen: Motorfahrzeugkontrolle BLFahrzeugzulassungErgolzstrasse 14414 Füllinsdorf |
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3 |
Sie erhalten von uns ein neues Kontrollschild mit einer Kollektiv Versicherung (AXA Winterthur), einer Jahresvignette (gültig vom 01.06. - 31.05. des folgenden Jahres) und den Fahrzeugausweis, welcher auf Ihren Namen ausgestellt ist, zurück. Bei vorzeitigem Deponieren des Schildes, werden keine Kosten zurückerstattet. |
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4 |
Belastet wird:
Die Gebühren sind der Liste der Gebühren und besonderen Abgaben der Fahrzeugzulassung zu entnehmen. |