- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Sicherheitsdirektion
- Motorfahrzeugkontrolle
- Fahrzeuge und Kontrollschilder
- Fahrzeug anmelden
- Vorläufige Verkehrsberechtigung
Vorläufige Verkehrsberechtigung
Sie haben ein neues Fahrzeug gekauft und wollen dies durch Ihr jetziges ersetzen. Das wahrheitsgemäss ausgefüllte Formular berechtigt zur vorläufigen Verkehrsberechtigung des Fahrzeuges mit den bisherigen Kontrollschildern. Die Berechtigung gilt für Fahrten in der Schweiz bis zur Zustellung des Fahrzeugausweises, längstens aber 30 Tage ab Gültigkeitsbeginn des Versicherungsschutzes (gemäss elektronischem Versicherungsnachweis eVn). Sie ist im Fahrzeug mitzuführen und auf Verlangen der Polizei vorzuweisen.
Wir benötigen:
- Den annullierten Fahrzeugausweis für das in Verkehr zu setzende Fahrzeug oder ein von der Zulassungsbehörde abgestempelter Prüfungsbericht Form. 13.20A im Original
- Fahrzeugausweis im Original für das Fahrzeug, das ausser Verkehr gesetzt werden soll
- Versicherungsnachweis (vom Versicherer elektronisch übermittelt)
- Kopie des Formulars vorläufige Verkehrsberechtigung
Die Berechtigung gilt nicht für Fahrzeuge, welche provisorisch oder mit Tagesausweisen immatrikuliert werden. Die Eröffnung eines Wechselschildes ist nicht zulässig.
Hinweis:
Liegt die erste Inverkehrsetzung Ihres Fahrzeuges nicht mehr als 10 Jahre zurück und ist die letzte Prüfung nicht innerhalb des Prüfungsintervalls der jeweiligen Fahrzeugart, muss das Fahrzeug vor der Zulassung nicht zwingend geprüft werden. Der Vorführtermin wird Ihnen nach der Zulassung zugesandt. Achtung! Dies gilt nicht bei Fahrzeugen mit einjährigen Prüfungsintervall!
Liegt die erste Inverkehrsetzung Ihres Fahrzeuges mehr als 10 Jahre zurück und die letzte Prüfung nicht innerhalb des Prüfungsintervalls der jeweiligen Fahrzeugart, muss das Fahrzeug vor der Zulassung amtlich geprüft werden.
Damit Sie das Prüfungsintervall Ihres Fahrzeuges ermitteln können, klicken Sie bitte auf den folgenden Link:
"Intervallliste der verschiedenen Fahrzeugarten"
Ist die Prüfung fällig, bitten wir Sie sich mit der Disposition der Motorfahrzeug Prüfstation, unter der Telefonnummer 061 416 46 66, in Verbindung zu setzen.
In wenigen Schritten zu Ihren Unterlagen:
|
|
1 |
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf dem Postweg anmelden, dauert es einige Arbeitstage, bis Ihr neuer Fahrzeugausweis bei Ihnen eintrifft. Falls Sie bereits eine Basel-Landschaftliche Kontrollschildnummer haben, können Sie das Fahrzeug in der Zwischenzeit mit einer vorläufigen Verkehrsberechtigung auf Schweizer Strassen fahren. Kontrollieren Sie bitte, gemäss obiger Prüfungsintervallliste, ob das Fahrzeug vorerst geprüft werden muss. |
2 |
Sie bestellen einen elektronischen Versicherungsnachweis bei Ihrer Versicherung für das neue Fahrzeug. Dieser muss bei der Motorfahrzeugkontrolle BL, bevor Sie das neue Fahrzeug abholen, elektronisch hinterlegt werden. |
3 |
Anschliessend drucken Sie das Formular vorläufige Verkehrsberechtigung und füllen es aus. Vom ausgefüllten Formular machen Sie eine Kopie. |
4 |
Sie fahren mit dem bisherigen Fahrzeug zum Händler und montieren die bisherigen Kontrollschilder am neuen Fahrzeug. Anschliessend fahren Sie zur nächsten Poststelle und senden der Motorfahrzeugkontrolle BL folgende Unterlagen:
|
5 |
Senden Sie die Unterlagen per Post an folgende Adresse: Motorfahrzeugkontrolle BL |
6 |
Das Fahrzeug wird rückwirkend, auf das Datum gemäss Poststempel, immatrikuliert. Sie erhalten von uns den Fahrzeugausweis umgeschrieben und im Original zurück. |
7 |
Belastet wird:
Die Gebühren sind der Liste der Gebühren und besonderen Abgaben der Fahrzeugzulassung zu entnehmen. |