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Export
Fahrzeuge, welche exportiert werden sollen, können bis zu 35 Tagen (jeweils auf ein Monatsende) mit befristeten Kontrollschildern immatrikuliert werden.
Durch den Abschluss einer Kollektiv-Haftpflichtversicherung wird kein elektronischer Versicherungsnachweis benötigt.
Gewisse Länder verlangen die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte). Auf Verlangen der Kundschaft wird eine solche abgegeben. (Länderliste)
Verkehrssteuern und Gebühren müssen direkt bei der Einlösung, in bar (nur CHF) oder mit den gängigen Kredit- oder Debit-Karten bezahlt werden.
Wir benötigen:
- Formular "Abgabe von Export-Kontrollschildern"
(wird nur am Schalter ausgehändigt und ausgefüllt)
- Den annullierten/gültigen Fahrzeugausweis im Original oder ein von der Zulassungsbehörde abgestempelter Prüfungsbericht Form 13.20A
- ID/Pass und Führerausweis
Hinweis:
Fahrzeuge deren erste Inverkehrsetzung mehr als zehn Jahre und die letzte amtliche Nachprüfung mehr als zwei Jahre aber weniger als vier Jahre zurückliegt, werden auf Export-Kontrollschildern immatrikuliert, sofern eine Betriebssicherheitsbestätigung vorgelegt wird.
Ist das Fahrzeug älter als 10 Jahre und die letzte Prüfung liegt mehr als 4 Jahre zurück, so ist trotz einer Betriebssicherheitsbestätigung keine Einlösung auf Export-Kontrollschildern möglich.
Bei Fahrzeugen mit einem Prüfungsintervall von «1-1-1», «2-2-1», «6-6-6», «5-5-5» oder «3-3-3» Jahren, sind Export-Kontrollschilder nur dann möglich, wenn das Prüfungsintervall nicht überschritten ist. Hierfür wird keine Betriebssicherheitsbestätigung akzeptiert.
In wenigen Schritten zu Ihren Unterlagen:
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1 |
Sie wollen ein Fahrzeug exportieren und benötigen dafür Export-Kontrollschilder. |
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Mit den oben erwähnten Unterlagen, können Sie am Schalter in Füllinsdorf vorbeikommen, damit wir die Immatrikulation vornehmen können. |
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Wir händigen Ihnen die befristeten Kontrollschilder und den befristeten Fahrzeugausweis direkt am Schalter aus. |
4 |
Belastet wird:
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