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Leichte Fahrzeuge bis 3500 kg
Personenwagen | Lieferwagen
CO2- Sanktionabgabe
Für neuere Fahrzeuge kann es zu dieser Abgabe kommen. Sind Sie betroffen? Hier finden Sie die Details zu dieser Abgabe: Website ASTRA
Personenwagen - Lieferwagen
Falls Sie einen Lieferwagen importieren möchten, schauen Sie auf der Checkliste unter Lieferwagen nach, was dort bezüglich dem Ladungszustand und dem Leergewicht beschrieben wird.
Abgaswartung und Dokument (gemäss VRV Art. 59a )
Falls Ihr Fahrzeug nicht mit einem anerkannten OBD-System ausgerüstet ist, besteht die Abgaswartungspflicht. In diesem Fall besorgen Sie sich bei einer schweizerischen Markenvertretung (Garage) das Abgasdokument und lassen Sie am Fahrzeug die Abgaswartung vornehmen. Das Abgaswartungsdokument ist in diesem Fall nicht vorgeschrieben. Nähere Informationen: Faktenblatt Abgaswartung . Der Markenvertreter hat im Abgaswartungsdokument (AWD) die Einstelldaten, Sollwerte und Messbedingungen einzutragen.
Gibt es für Ihr Fahrzeug in der Schweiz keine Markenvertretung, können Sie die nötigen Daten für das AWD bei der Vereinigung der Schweizerischen Automobil-Importeure (VSAI) Postfach 5353, 3001 Bern erhalten.
Checkliste
Import leichte Motorwagen [PDF]
Motorräder
Checkliste
Import Motorräder [PDF]
E-Bikes
CH-Konformität
E-Bikes sind international als Kleinmotorräder geprüft. Sie können allerdings in der Schweiz als Motorfahrräder zugelassen werden, wenn alle nationalen Vorschriften eingehalten sind
Im Dokument "Vorschriften zu Motorfahrrädern, langsamen E-Bikes, E-Trottinetten, E-Rikschas", die auf Webseite des Bundesamtes für Strasse (ASTRA) aufgeschaltet ist, finden sie mehr Informationen den nationalen Vorschriften.
Verzollung
Motorfahrräder werden vom Zoll mit einer Plombe versehen. Die Plombe muss bei der Zulassungsprüfung am Fahrzeug sein.
Um die Verzollung zu vereinfachen, folgenden sie dem Link "Tares". Die Tarifnummer für E-Bikes 8711.9000 eingeben und den Schlüssel 015 anklicken. Legen sie einen Ausdruck beim Verzollen vor.
Checkliste
Import Motorfahrrad [PDF]
Anhänger
Prüfgewicht und Leergewicht
Anlässlich der Prüfung sind die Fahrzeuge auf 100% des Gesamtgewichtes zu beladen. Das Leergewicht muss vor der eigentlichen Fahrzeugprüfung bestimmt werden.
Neue Anhänger mit CoC müssen nicht beladen werden.
Messbedingungen Leerwägung
Bei der Bestimmung des Leergewichtes müssen folgende Bedingungen eingehalten sein
- Das Fahrzeug muss fertig aufgebaut sein
- Kühlgeräte, hydraulische Anlagen und weitere Gerätschaften müssen befüllt und Betriebsbereit sein
- Für den Betrieb erforderliche Ausrüstungsgegenstände wie auch eventuell vorhandene Reserveräder müssen auf dem Fahrzeug untergebracht sein
Sind die Bedingungen eingehalten, wird der Waagschein erstellt. Anmeldung zur Wägung kann kurzfristig erfolgen: Hallenchefbüro Telefon direkt: +4161 416 46 60
Aufbau
Wird ein Fahrzeug nachträglich neu aufgebaut oder erweitert, sind noch weitere Garantien und Nachweise erforderlich. Diese bestätigt, dass die Aufbaurichtlinie des Fahrzeugherstellers angewendet wurde. Für den Aufbau als Solches ist eine Aufbaugarantie erforderlich, ausser das Fahrzeug ist in einem Europäischen Staat mit dem bestehenden Aufbau zugelassen. In speziellen Fällen kann es jedoch zur Nacharbeit kommen, wenn massgebliche Richtlinien missachtet wurden.
Checkliste
Import von Anhängern [PDF]