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- Schwere Fahrzeuge über 3500kg
Schwere Fahrzeuge über 3500kg
Prüfgewicht bei der Zulassungsprüfung
Siehe Hinweise auf den entsprechenden Checklisten.
Bei der Bestimmung des Leergewichtes müssen folgende Bedingungen eingehalten sein:
- Das Fahrzeug muss fertig aufgebaut sein
- Kühlgeräte, hydraulische Anlagen und weitere Gerätschaften müssen befüllt und Betriebsbereit sein
- Für den Betrieb erforderliche Ausrüstungsgegenstände wie auch eventuell vorhandene Reserveräder müssen auf dem Fahrzeug untergebracht sein
Anmeldung zur Wägung kann kurzfristig erfolgen: Hallenchefbüro Telefon direkt: +41 61 416 46 60
Besonderheiten je nach Aufbauart
Wird ein Fahrzeug nachträglich neu aufgebaut oder erweitert, sind noch weitere Garantien und Nachweise erforderlich. Diese bestätigt, dass die Aufbaurichtlinie des Fahrzeugherstellers angewendet wurde. Für den Aufbau als Solches ist eine Aufbaugarantie erforderlich, ausser das Fahrzeug ist in einem Europäischen Staat mit dem bestehenden Aufbau zugelassen.
- Neuaufbau | Aufbaugarantie mit folgenden Nachweisen: Seitliche Schutzvorrichtungen nach ECE- R 73 oder RL 89/297/EWG Hinterer Unterfahrschutz nach ECE- R 58 oder RL 70/221/EWG |
- Zurrpunkte | Neufahrzeuge und neue Aufbauten zum Sachentransport müssen mit Zurrpunkten entsprechend der DIN Norm EN 12640 ausgerüstet sein. Pflicht ab 1.Januar 2013 |
- Fahrzeugabmessungen | Nach Art. 94 VTS |
- Gefahrengutfahrzeuge | Nachweis für die gewünschten Klassen (EXII / EXIII / FL / OX / AT) |
- Aufbaumotoren Gültiger | Abgasnachweis auf der Herstellerplakette |
- Markierung Fahrzeugkontur | Nach dem ECE - Reglement 104 (VTS Art. 69) |
- Beleuchtungseinrichtungen | Anordnung, Farbe und Schaltung muss den schweizerischen Vorschriften entsprechen und für den Rechtsverkehr ausgelegt sein. Abblendlichter mit einem gesamt Soll-Lichtstrom, von mehr als 2000 Lumen, müssen in Bezug auf die automatische Verstellung dem ECE Reglement 48 bzw. der Reinigungsanlage dem ECE Reglement 45 entsprechen. |
Anerkannte Prüfstellen
Siehe Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen Anhang 2 .
Bereitgestellte Checkliste
Import schwere Motorwagen [PDF]
Import Anhänger [PDF]