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Deponieren von Kontrollschildern
Wenn Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend oder definitiv ausser Verkehr setzen, müssen Sie anschliessend die Kontrollschilder innerhalb 14-Tagen abgeben.
Hinweis:
- Nach Ablauf der 14-Tagen wird bei Wiederbezug der Kontrollschilder eine Gebühr fällig
- Bitte geben Sie die Schilder in sauberem Zustand ohne Rahmen ab
- Werden Schilder mit Rahmen abgegeben bzw. per Post zugestellt, werden diese entfernt und vernichtet, ohne dass Anspruch auf Entschädigung besteht
- Wird ein aufgebotenes Fahrzeug durch Deponierung der Kontrollschilder und/oder Annullation des Fahrzeugausweises ausser Verkehr gesetzt, so muss das Fahrzeug vor einer Wiederinkraftsetzung zuerst amtlich geprüft werden
- Die Deponierung von eingeworfenen Kontrollschildern erfolgt am nächsten Arbeitstag der Motorfahrzeugkontrolle
- Kontrollschilder welche ein einem schlechten Zustand sind, dürfen nicht mehr in Verkehr gesetzt werden und werden deshalb vernichtet
- Der schlechte Zustand kann infolge folgender Kriterien zutreffend sein:
- Metallbeschädigungen
- Farbbeschädigungen
- Fehlende Reflektionsfunktion
- Der schlechte Zustand kann infolge folgender Kriterien zutreffend sein:
Die physische Vernichtung der Kontrollschilder ändert nichts an der Reservation Ihrer Kontrollschildnummer. Die Nummer wird weiterhin auf Ihren Namen für die bezahlte Zeitdauer reserviert bleiben. Falls Sie eine Verlängerung der Reservation Ihrer Kontrollschildnummer wünschen, können Sie die Reservation wie bis anhin, mit einer Gebühr pro Jahr, verlängern.
In wenigen Schritten zu Ihren Unterlagen: