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Drittes Kontrollschild für Heckveloträger

Seit dem 1. März 2022 können Sie auf unserer Internetseite ein drittes Kontrollschild für Heckveloträger beantragen.
Da die Schilder erst auf individuelle Bestellung hergestellt werden, können sie im Gegensatz zu den Hauptschildern nicht vorproduziert werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis Das neue Kontrollschild ist eine Kopie des hinteren Hauptschildes. Um allfälligen Missbrauch zu verhindern, hat es eine rote statt weisse Grundfarbe und keinerlei eigenständige rechtliche Bedeutung. Es darf ausschliesslich zusammen mit dem Hauptschilderpaar verwendet werden. Das dritte Schild ist freiwillig und nur im Langformat (50x11cm) erhältlich. Es ist weiterhin erlaubt, das hintere weisse Kontrollschild am Fahrradträger zu montieren. Die Kosten für ein drittes Kontrollschild betragen CHF 30.00 (Gebührenverordnung SGS 145.36)
Das rote Kontrollschild kann bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft nicht hinterlegt werden.