Verlust/Diebstahl von Kontrollschildern
Verlust oder Diebstahl von Kontrollschildern
Wurde das Kontrollschild gestohlen oder ist das Kontrollschild verloren gegangen, muss der Verlust/Diebstahl bei der Polizei angezeigt werden. Sie können den Verlust/Diebstahl bei einem kantonalen Polizeiposten oder über Suisse ePolice melden.
Haben sie das Kontrollschild im Ausland verloren oder wurde es im Ausland gestohlen, muss dies bei einem nächsten ausländischen Polizeiposten angezeigt werden. Die ausländische Verlust/Diebstahl Anzeige ist bei einem kantonalen Polizeiposten vorzuzeigen um anschliessend eine Verlust/Diebstahl Meldung zu erhalten. Auch in diesem Fall ist die Meldung über das Suisse ePolice möglich.
Bei Verlust des Kontrollschildes von Motorrädern, Anhängern und landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder eines Kontrollschilderpaares, sind bei der Motorfahrzeugkontrolle des Kantons Basel-Landschaft so rasch als möglich neue Kontrollschilder zu beziehen. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:
- Fahrzeugausweis im Original
- elektronischer Versicherungsnachweis
-
die polizeiliche Verlustanzeige
Fahrbewilligung für einen Monat
Bei einem Verlust des Kontrollschildes von einem Schilderpaar, kann eine Bewilligung, ein Fahrzeug nur mit einem Kontrollschild zu fahren, für maximal einen Monat ausgestellt werden.
Diese Bewilligung erhalten Sie gegen Vorlage des Verlustscheines bzw. Polizeirapports bei der Motorfahrzeugkontrolle des Kantons Basel-Landschaft in Füllinsdorf. Wenn nach Ablauf von einem Monat das vermisste Kontrollschild nicht gefunden wird, ist das zweite, noch verbleibende der Motorfahrzeugkontrolle des Kantons Basel-Landschaft abzugeben. Es werden dann neue Kontrollschilder zugeteilt; folgende Unterlagen werden dazu benötigt:
- Fahrzeugausweis im Original
- elektronischer Versicherungsnachweis
- die polizeiliche Verlustanzeige
- das noch vorhandene Kontrollschild
Das Einholen einer solchen Bewilligung empfiehlt sich nur, wenn Aussicht auf Wiederauffinden des verlorenen Kontrollschildes besteht. Die Bewilligung kann zudem nur für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein ausgestellt werden. Ausländische Behörden anerkennen diese Bewilligungen in der Regel nicht.
Ausschreibung im Fahndungsregister
Verlorene Kontrollschilder werden 5 Jahre, gestohlene Kontrollschilder werden 10 Jahre und mit Fahrzeug gestohlene Kontrollschilder werden 15 Jahre im Fahndungsregister (RIPOL) ausgeschrieben.
Erneute Zuteilung
Nach Ablauf der Ausschreibungsfrist können auf Wunsch der Halterin bzw. des Halters das ursprüngliche Kontrollschild erneut zugeteilt werden.
Der Antrag ist der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft über das Online-Formular zuzustellen.
Montageempfehlung für Kontrollschilder
Für die Montage von Kontrollschildern werden vielfach Plastikrahmen verwendet. Diese brechen oft unbemerkt. Aus den zerbrochenen Rahmen fallen besonders die vorderen Kontrollschilder leicht heraus. Wir empfehlen deshalb, für die Montage von Kontrollschildern Metallrahmen zu verwenden. Bei Verwendung von Wechselschildern achten Sie bitte auf das vollständige Einrasten der Federbolzen.