- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Sicherheitsdirektion
- Motorfahrzeugkontrolle
- Führer- und Lernfahrausweise
- Berufsfahrer/innen & Auszubildende
- Motorfahrzeugführer aus dem Ausland
Motorfahrzeugführer aus dem Ausland
WICHTIG: Informationen für ukrainische Staatsangehörige mit Status S (siehe auch MFK News 1.24) |
Der schweizerische Führerausweis ist erforderlich, wenn der Inhaber/die Inhaberin eines ausländischen Führerausweises mehr als ein Jahr in der Schweiz wohnt. Es kann jederzeit - also auch vor Ablauf der zwölfmonatigen Frist - ein Gesuch um Erteilung eines schweiz. Führerausweises gestellt werden. Ausnahmen: siehe Berufsfahrer.
Auch beim Umtausch ausländischer Führerscheine in einen schweizerischen Führerausweis können die Bestimmungen über den Führerausweis auf Probe zur Anwendung gelangen. Siehe dazu die Informationen auf der folgenden Internetseite: Zweiphasenausbildung
Bitte beachten Sie die eventuell verkürzte Gültigkeit zur Absolvierung der Weiterbildungskurse gestützt auf die Einreise in die Schweiz und die Absolvierung der Prüfung.
In wenigen Schritten zu Ihren Unterlagen:
1 |
Laden Sie bitte das Formular "Gesuch um Umschrieb eines ausländischen Führerausweises" [PDF] herunter und füllen Sie dieses aus. |
2 |
Führen Sie bei einem Optiker oder Augenarzt einen Sehtest durch (Vor der Durchführung muss ein amtlicher Ausweis wie Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis vorgewiesen werden). Brillenrezepte werden nicht als Sehtest akzeptiert. |
3 |
Lassen Sie sich bitte die Personalien auf Ihrer Gemeindeverwaltung bestätigen. Für die Identifikation müssen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erscheinen. |
4 |
Bei der Abgabe müssen folgende Unterlagen vollständig sein:
|
5 |
Belastet wird:
Die Gebühren sind der Liste der Gebühren und besonderen Abgaben der Führerzulassung zu entnehmen. |
Hinweise:
- Haben Sie das Gesuch bei der Einwohnerkontrolle abgegeben, darf Ihnen von der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeindeverwaltung das Gesuch nicht mehr ausgehändigt werden. Dies wird direkt der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft zugestellt.
- Wenn Sie Schweizer Bürger oder Bürgerin sind, müssen Sie keine Kopie der Identitätskarte oder Pass dazulegen.