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Motorfahrzeugführer aus der Ukraine
Verlängerung der Umtauschfrist für Ukrainische Führerausweise
Am 14. Februar 2023 hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) eine Ausnahmeregelung (Ausnahmen von Strassenverkehrsrechtsregelungen betreffend der Fahrberechtigung von Personen aus der Ukraine) erstellt. Personen aus der Ukraine, die nicht berufsmässige Fahrten durchführen, haben neu 24 statt 12 Monate Zeit, um den ausländischen Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umzutauschen.
Bitte beachten Sie:
Personen die berufsmässig in der Schweiz eingelöste Motorfahrzeuge der Kategorien C, C1, D, D1 oder berufsmässige Personentransporte (Taxi) führen möchten, müssen den ukrainischen Ausweis zwingend umschreiben.