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Motorradführerausweis
Die beschränkte Kategorie A wurde ab dem 1. April 2016 von 25 kW auf 35 kW erhöht.
Für eine Erweiterung eines bestehenden Führerausweises der Kategorie A25 kW auf A35 kW ist ein neuer gebührenpflichtiger Führerausweis zu beziehen (Formular).
Für einen Antrag eines Lernfahrausweises der neuen Kategorie A 35 kW ist ein Gesuch zu stellen. Die weiteren Vorschriften und Gebühren finden Sie im Merkblatt .
FAQ (Frequently Asked Questions)
Kann ich mit einem Führerausweis der Kategorie A25 kW auch Motorräder von 35 kW führen?
- Nein. Es muss ein neuer kostenpflichtiger Ausweis bezogen werden
Ab wann kann die offene Kategorie A prüfungsfrei beantragt werden?
- Grundsätzlich kann ein Antrag für einen prüfungsfreien Eintrag nur erfolgen, wenn eine praktische Prüfung der Kategorie A25 / A35 bestanden wurde
- Wenn die Kategorie A25 aufgrund der altrechtlichen Kategorie A1 erteilt wurde, ist ein prüfungsfreier Eintrag nicht möglich (siehe Merkblatt )
- Der Antrag kann frühestens 2 Jahre nach bestandener praktischer Prüfung gestellt werden
- In den letzten zwei Jahren vor der Einreichung des Gesuches darf keine Widerhandlung gegen die Bestimmungen des Strassenverkehrsrechts bestehen, welche zu einem Entzug des Führerausweises führt oder geführt hat
- Antragsformular