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Verlust / Diebstahl von Ausweisen
Beim Verlust bzw. Diebstahl von Lernfahr-, Führer- und Fahrzeugausweisen ist wie folgt vorzugehen:
Verlust der Zulassungsbewilligung zur Theorieprüfung (ZB)
Bei Verlust der Zulassungsbewilligung zur Theorieprüfung stellen wir Ihnen ein Duplikat aus. Wir benötigen:
- die vollständig ausgefüllte Verlustanzeige [PDF]
- eine Kopie eines amtlichen Ausweises wie Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis
Verlust des (weissen) Lernfahrausweises
Bei Verlust des Lernfahrausweises stellen wir Ihnen ein Duplikat aus. Wir benötigen:
- die vollständig ausgefüllte Verlustanzeige [PDF]
- eine Kopie eines amtlichen Ausweises wie Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis
- ein farbiges Passfoto (siehe Fotomuster )
Verlust des (blauen) Führerausweises
Beim Verlust des blauen Führerausweises stellt Ihnen die Motorfahrzeugkontrolle einen Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) aus.
- die vollständig ausgefüllte Verlustanzeige [PDF]
- eine Kopie eines amtlichen Ausweises wie Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis
- ein farbiges Passfoto (siehe Fotomuster )
Verlust des Führerausweises im Kreditkartenformat (FAK)
Bei Verlust des Führerausweises in Kreditkartenformat stellen wir Ihnen ein Duplikat aus. Wir benötigen:
- die vollständig ausgefüllte Verlustanzeige [PDF]
- eine Kopie eines amtlichen Ausweises wie Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis
- ein farbiges Passfoto (siehe Fotomuster ) , sofern das Ausstellungsdatum des verlorengegangenen FAK's über fünf Jahre zurückliegt.
Verlust des (grauen) Fahrzeugausweises
Der Verlust kann direkt bei der Motorfahrzeugkontrolle angezeigt werden. Wir benötigen:
- die vollständig ausgefüllte Verlustanzeige [PDF]
- eine Kopie eines amtlichen Ausweises wie Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis der unterzeichneten Person
Bitte beachten Sie, dass Duplikate ausschliesslich von der Ausweisinhaberin, bzw. dem Ausweisinhaber beantragt werden können. Der Versand erfolgt nur an die im Ausweis eingetragene Person. Ist der Fahrzeughalter eine Unternehmung, muss das Formular von einer gemäss Handelsregister zeichnungsberechtigten Person unterschrieben werden.
Gesetzliche Grundlagen
Auffindung des Originalausweises:
Ein Duplikat darf nur bei schriftlich bestätigtem Verlust des Originals erteilt werden. Der/die Inhaber/in ist verpflichtet, dieses der Motorfahrzeugkontrolle innert 14 Tagen seit Auffindung des Originals zurückzugeben (Art. 150 Abs. 4 VZV). Eine Verwendung von verlorenen / gestohlenen Ausweisen ist strafbar.
Duplikat bei Wechselschildern:
Bei der Ausserverkehrsetzung eines Fahrzeuges, welches mit Wechselschildern betrieben wurde ist der originale Fahrzeugausweis und ein allfälliges Duplikat zu annullieren. Kann der/die Fahrzeughalter/in dieser Pflicht nicht nachkommen, werden die im Ausweis vermerkten Kontrollschilder nicht mehr zugeteilt, ausser wenn er nachweist, dass das Fahrzeug verschrottet oder auf einen anderen Halter zugelassen wurde. (Art. 81 Abs. 1 VZV)