- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Sicherheitsdirektion
- Motorfahrzeugkontrolle
- Führer- und Lernfahrausweise
- Lernfahrausweise
- Gültigkeit
Gültigkeit
Der Lernfahrausweis ist gültig:
- 4 Monate für die Kategorie A und die Unterkategorie A1 ;
- 12 Monate für die Unterkategorie B1 und die Spezialkategorie F ;
- 24 Monate für alle übrigen Kategorien.
Die Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises für die Kategorie A und die Unterkategorie A1 wird um 12 Monate verlängert sich, wenn der Nachweis der erfolgreichen Absolvierung der praktischen Grundschulung vorliegt.