- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Sicherheitsdirektion
- Motorfahrzeugkontrolle
- Führer- und Lernfahrausweise
- Lernfahrausweise
- Gesuch um Erteilung von Lernfahrausweisen zum Erwerb von Führerausweisen der (neuen) Kategorien A, A1 und B
Gesuch um Erteilung von Lernfahrausweisen zum Erwerb von Führerausweisen der (neuen) Kategorien A, A1 und B
Gesuch um Erteilung von Lernfahrausweisen zum Erwerb von Führerausweisen der (neuen) Kategorien A, A1 und B
(Für die Kategorien B1, C1, C, D1, D, BE, C1E, CE, D1E, DE, F, G und M gelten abweichende Bestimmungen)
Um Ihnen einen Lernfahrausweis ausstellen zu können, ist wie folgt vorzugehen:
1 |
Laden Sie bitte das Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises" [PDF] herunter und füllen Sie dieses aus. |
2 |
|
3 |
Die Einwohnergemeinde nimmt folgende Unterlagen entgegen:
|
4 |
Die Einwohnergemeinde lässt die Unterlagen direkt der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) in Füllinsdorf zukommen. Das Gesuch darf Ihnen von der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeindeverwaltung nicht mehr ausgehändigt werden. Wenn jemand bereits im Besitze eines Schweizer Lern- oder Führerausweises ist, entfällt diese Bestätigung. |
5 |
Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns eine Zulassungsbewilligung zur Basistheorieprüfung , welche wir Ihnen frühestens 6 Wochen vor Erreichen des Mindestalters zustellen. Sollten Sie bei Gesuchsstellung das Mindestalter bereits erreicht haben, ist eine Bearbeitungszeit von mehreren Tagen zu berücksichtigen. Die Theorieprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichung des Mindestalters absolviert werden. Der Lernfahrausweis wird nach erfolgreicher Absolvierung der Basistheorieprüfung innert 10 Arbeitstagen per Post zugestellt. |
6 |
Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Basistheorieprüfung erteilt. (Ist keine solche Prüfung abzulegen, wird der Lernfahrausweis erteilt, wenn die Voraussetzungen zu dessen Erwerb erfüllt sind). |