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Nothelferausweis
Wer ein Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises der Kategorien A, A1, B oder B1 stellt, muss den Besuch eines Nothelferkurses nachweisen. Der Nothelferausweis ist zusammen mit dem Gesuchsformular auf der Gemeindeverwaltung abzugeben. Inhaber/innen eines Führerausweises der obenerwähnten Kategorien brauchen den Nothelferkurs nicht zu absolvieren. Das Ausstellungsdatum des Nothelferausweises darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen. Eine Liste der berechtigten Anbieter sowie die Weisung vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) sind unter diesem Link zu finden.