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Praktische Grundschulung für Motorrad Fahrschüler/innen
Wer den Führerausweis der Kategorie A oder A1 erwerben will, muss innert 4 Monaten seit der Erteilung des Lernfahrausweises die praktische Grundschulung bei einem Inhaber des Fahrlehrerausweises der Kategorie IV (Motorräder) absolvieren.
In der praktischen Grundschulung soll der Fahrschüler sich das für das Fahren im Verkehr erforderliche Grundverständnis der Fahrdynamik und die Blicktechnik aneignen und lernen, das Fahrzeug richtig zu bedienen. Die Grundschulung soll zudem zu einer defensiven, verantwortungsbewussten und energiesparenden Fahrweise motivieren.
Der Fahrlehrer muss dem Fahrschüler schriftlich bestätigen, dass er an der praktischen Grundschulung teilgenommen und die Kursziele erreicht hat.