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Bonus / Malus für Lastwagen und Sattelschlepper
Für Lastwagen und Sattelschlepper (Pos. 19 im Fahrzeugausweis) mit EURO VI-Motor wird ein befristeter Steuererlass von 25% für das Jahr der 1. IV und die drei folgenden Kalenderjahre gewährt.
Für Lastwagen und Sattelschlepper, welche nicht mindestens einen EURO III-Motor haben, wird ein permanenter Steuerzuschlag von 25% erhoben.