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Polizeiliche/r Sicherheitsassistent/in
Seit 2013 sind bei der Polizei Basel-Landschaft polizeiliche Sicherheitsassistentinnen und polizeiliche Sicherheitsassistenten (PSiA) im Einsatz. Dabei nehmen Sie selbständig Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahr. Ihre Tätigkeit ist herausfordernd, vielseitig und abwechslungsreich. Bei Ihrer täglichen Arbeit kommen Sie mit unterschiedlichen Menschen und Situationen in Kontakt. Sie leisten Ihren Dienst uniformiert und bewaffnet und werden für folgende Hauptaufgaben eingesetzt:
- Gefangenentransporte und Gerichtsvorführungen
- Vollzug der betreibungsamtlichen Vorführungen
- Vollzug von Verfügungen der Motorfahrzeugkontrolle (z.B. Kontrollschildeinzüge)
- Unterstützung bei sicherheits-, verkehrs- und kriminalpolizeilichen Einsätzen
- Einsatz im Ordnungsdienst
Die Bewerbungsfrist für den neuen Lehrgang "Polizeiliche*r Sicherheitsassistent*in" wird zur gegebener Zeit hier kommuniziert.
Kontakt
Polizei Basel-Landschaft Aus- und Weiterbildung
Oristalstrasse 100
4410 Liestal
Tel. 061 553 36 89
E-Mail
Ihr Profil
- Schweizerische Staatsangehörigkeit oder Niederlassungsbewilligung C
- Alter zwischen ca. 25 und ca. 50 Jahren
- Abgeschlossene Berufslehre von mindestens 3 Jahren mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis oder abgeschlossene 2-jährige Berufslehre mit eidgenössischem Berufsattest
- Einwandfreier Leumund (kein Eintrag im Straf- oder Betreibungsregister)
- Mindestgrösse: min. 160 cm
- Gutes Beherrschen der deutschen Sprache im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
- Gute physische und psychische Belastbarkeit
- Gute Gesundheit
- Ausgeglichene reife Persönlichkeit
- Ausgeprägte Teamfähigkeit und Sozialkompetenz
- Interkulturelle Kompetenz
- Führerausweis Kategorie B für Personenwagen
(Lernfahrausweis beim Einreichen der Bewerbung genügt nicht) - Sehkraft entspricht den Mindestanforderungen der Kategorie C
- PC-Anwenderkenntnisse
- Tastaturschreiben (10-Fingersystem spätestens bei Schulbeginn)
- Gute/r Schwimmer/in
- Fremdsprachenkenntnisse von Vorteil
- Tätowierungen an Hals (inkl. Nacken), Kopf und Händen sind nicht gestattet
- Das Tragen von Augenbrauen-, Zungen- und Lippenpiercings ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet
Ihre Bewerbung
Aufnahmeverfahren für die Ausbildung «Polizeiliche/r Sicherheitsassistent/in»
Die Bewerbungsfrist für einen neuen Lehrgang wird zur gegebener Zeit hier kommuniziert.
Vorgehen
1. Laden Sie das PDF-Formular «Bewerbungsbogen PSiA» herunter, füllen Sie es vollständig aus, drucken Sie es aus und bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift die Richtigkeit Ihrer Angaben. Speichern Sie das Dokument auf Ihrem Computer als PDF.
2. Drucken Sie das PDF-Formular «Sehtest» aus und lassen Sie es vom Optiker beim Sehtest ausfüllen. Unterschreiben Sie das Formular und speichern Sie es als PDF auf Ihrem Computer.
Benötigte Dokumente zur Bewerbung:
- Aktuelles Passfoto (Portraitbild, separat hochladen, Dateiformat: jpg.)
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
Weitere Dokumente:
- Formular Bewerbungsbogen PSiA
- Aktueller Sehtest
- Eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ mit Berufsschulnoten
- Eidg. Berufsattest EBA mit Berufsschulnoten
- Arbeitszeugnisse
- Niederlassungsbewilligung
- Aktueller (nicht älter als drei Monate) Strafregisterauszug (Privatauszug) oder via Poststelle erhältlich
- Aktueller (nicht älter als drei Monate) Betreibungsregisterauszug; Bestellformular für Bewerbende aus dem Kanton Basel-Landschaft
- Führerausweis Kategorie B
3. Bewerben Sie sich ab sofort mittels untenstehendem Button und füllen Sie alle Felder vollständig aus. Alle benötigten Dokumente zur Bewerbung in einem Schritt mittels Upload-Felder hochladen und den Prozess abschliessen. Sämtliche Dokumente (ausser Portraitbild) müssen im Format .pdf hochgeladen werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung online erfolgen muss und nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt werden können.
Aufnahmeverfahren
1. LEISTUNGSTESTS
Die Theorieprüfung findet jeweils von 08:00 – 12:00 Uhr statt, die Sportprüfung von 13:30 – 17:00 Uhr. Die Kandidaten, welche die Theorieprüfung bestanden haben, werden zu der Sportprüfung eingeladen.
Termine für die Leistungstests:
Dienstag, 21. Juni 2022 / Mittwoch, 22. Juni 2022 / Donnerstag, 23. Juni 2022 / Freitag, 24. Juni 2022 / Montag, 27. Juni 2022
Theorieprüfung
Der theoretische Bereich wird am Vormittag durchgeführt und beinhaltet
- Kognitiver Leistungstest
- Deutschtest
- Persönlichkeitstest
Sportprüfung
Die Sportprüfung findet entweder in der Turnhalle oder im Sportareal Gitterli statt.
Folgende Disziplinen werden überprüft (Übungsbeschreibung):
- 12 Minuten-Lauf (Notenblatt)
- Rumpfkraftübung
- Tiger-Liegestütz
- Bankdrücken
- 80 Meter Sprint
Jede Disziplin muss mit einer genügenden Note abgeschlossen werden (Notenschlüssel Sportüberprüfung).
2. INTERVIEW
Die besten Bewerberinnen und Bewerber aus der Theorie- und der Sportprüfung werden anschliessend nach Liestal zu einem Interview eingeladen. Zum Interview gehört ein Rollenspiel. Die Interviews werden im Juli 2022 durchgeführt
3. MEDIZINISCHE ABKLÄRUNG
Wurde das Interview erfolgreich durchgeführt, werden die Bewerberinnen und Bewerber zu einer medizinischen Untersuchung aufgeboten
4. WEITERES VORGEHEN
Nach der medizinischen Untersuchung erhalten die Bewerberinnen und Bewerber entweder eine Absage oder eine definitive Zusage für den Lehrgang.
Ausbildung
Der Lehrgang 2023 gliedert sich wie folgt:
1. - 2. Februar 2023: KSA I, Einführung Polizei Basel-Landschaft
3. Februar - 28. April 2023: Grundmodul Kantonspolizei Bern
27. April 2023: Abschluss Grundmodul; SPI-Prüfung
1. Mai - 21. Juli 2023: Modul PSI II
30. Mai - 9. Juni 2023: KSA II und Stage Polizei Basel-Landschaft
20. - 21. Juli 2023: Abschluss Modul PSI II; SPI-Prüfung
21. Juli 2023: Abschluss Lehrgang
24. Juli - 31. August 2023: KSA III Polizei Basel-Landschaft
18. - 22. Dezember 2023: Modul Ordnungsdienst Kantonspolizei Bern
Arbeitsbedingungen
Arbeitsbedingungen
Als Arbeitgeber bietet der Kanton Basel-Landschaft seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter interessante Aufgaben im Spannungsfeld zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Politik. Familienfreundliche Arbeitsbedingungen, marktgerechte Löhne sowie gezielte Personalförderung und –Entwicklungen runden das Angebot ab.
Lohn während der Ausbildung zur Polizeilichen Sicherheitsassistentin / zum Polizeilichen Sicherheitsassistenten (PSiA)
Der Monatslohn brutto beträgt während der Ausbildung zur Polizeilichen Sicherheitsassistentin / zum Polizeilichen Sicherheitsassistenten CHF 4'575.30* (13 x pro Jahr) exkl.. allfälliger Kinder-/Erziehungszulage.
Entschädigung während der Ausbildung zur Polizeilichen Sicherheitsassistentin / zum Polizeilichen Sicherheitsassistenten
Mit einer monatlichen Pauschale von CHF 415.00* sind sämtliche Spesen (Reisekosten, Verpflegungskosten etc.) währen der Ausbildung abgegolten.
Lohn nach Bestehen der Ausbildung zur Polizeilichen Sicherheitsassistentin / zum Polizeilichen Sicherheitsassistenten
Mit der Aufnahme in das Polizeikorps werden die Polizeilichen Sicherheitsassistentinnen / Polizeilichen Sicherheitsassistenten im ersten Dienstjahr in die Lohnband 18 mit individueller Berechnung des Erfahrungswertes, gemäss kantonalem Lohnsystem, eingestuft.
Der monatliche Lohn beträgt zwischen CHF 4'788.00* – CHF 5'752.65* brutto (13 x pro Jahr).
Dazu kommen Spesen wie Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagszulagen, Pikettzulagen, Überzeitentschädigung und allfällige Kinder-/Erziehungszulagen.
Zulagen
Pikettdienst (ausserhalb der Sollarbeitszeit) pro Stunde CHF 2.00*
Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagszulagen pro Stunde CHF 10.00*
Überzeitentschädigung pro Stunde CHF 10.00*
Familienzulagen
Kinderzulage monatlich bis zum vollendeten16. Altersjahr pro Kind CHF 200.00*Ausbildungszulage monatlich ab vollendetem16. Altersjahr und bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr. pro Kind CHF 250.00*
Erziehungszulage bei einer Vollzeitbeschäftigung
Erziehungszulage mtl. CHF 432.40*
Gemäss Richtlinien des Kantons
Arbeitszeit
Die Basis bildet die 42-Stunden-Woche. Die Sollarbeitszeit wird je nach den betrieblichen Erfordernissen nach dem Gleitzeitmodell (von 06.00 bis 20.00 Uhr) erbracht.
Ferien
bis zum vollendeten 49. Altersjahr beträgt der Ferienanspruch 25 Tage, ab dem 50. bis zum 59. vollendeten Altersjahr 27 Tage und ab dem 60. Altersjahr 30 Tage.
Während der Ausbildung richtet sich der Ferienbezug nach dem Unterricht.
Treueprämie
Die Treueprämie wird erstmals nach 10* Dienstjahren und nach jeweils 5* weiteren Jahren ausgerichtet.
Kleiderentschädigung
Die Polizeilichen Sicherheitsassistentinnen und Polizeilichen Sicherheitsassistenten erhalten eine jährliche Kleiderentschädigung von CHF 500.00*.
Unfallversicherung
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind mit einer Versicherung gegen Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung abgedeckt.
Krankentaggeldversicherung
Keine Beiträge. Allfällige Lohnfortzahlung wird durch den Arbeitgeber finanziert.
Während der Probezeit gelten eingeschränkte Lohnzahlungspflichten bei Krankheit und Unfall sowie verkürzte Kündigungsfristen.
*Stand 8. September 2020 und ohne Gewähr.