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Antrag / Gesuch
Gesuche für richterliche Verbote müssen beim für die jeweilige Gemeinde zuständigen Zivilkreisgericht (Ost oder West) eingereicht werden.
Das ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular [PDF] ist inklusiv den erforderlichen Beilagen an das zuständige Zivilkreisgericht zu senden.
Wichtiger Hinweis zum Öffnen der Formulare:
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Gestützt auf das Gesuch wird die notwendige Signalisation im Auftrag des Zivilkreisgerichts durch die Polizei Basel-Landschaft, Verkehrssicherheit, Brühlstrasse 43, 4415 Lausen mit dem/der Gesuchsteller/in vor Ort festgelegt.