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Online Anzeigeerstattung

Alternativ zur Anzeigeerstattung am Schalter kann die Bevölkerung auch die digitalen Möglichkeiten von suisse-epolice zur Anzeigeerstattung nutzen. Bei diesem Online-Schalter können rund um die Uhr unter anderem Anzeigen von einfachen Diebstählen, Sachbeschädigungen oder Gesuche von Waffenerwerbscheinen erstattet werden.
Kriterien für die Online-Anzeige
Erstatten Sie eine Anzeige online, wenn alle nachfolgenden Punkte zutreffen:
- keine Hinweise zur Täterschaft
- keine Ein- oder Aufbruchspuren sichtbar
- keine Zeugen oder Aufnahmen vorhanden
- Wohnort der geschädigten Person oder Tatort liegt im Kanton Basel-Landschaft oder einem andern Suisse-ePolice-Kanton
- Tatort liegt nicht im Ausland
So funktioniert Suisse ePolice
Bei komplexeren Delikten, insbesondere im Cyberbereich, wird empfohlen, sich vorgängig mit dem zuständigen Polizeiposten telefonisch in Verbindung zu setzen, um die Anzeigeerstattung zu koordinieren.