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Anzeigeerstattung: Was muss ich tun?
Eine Straftat können Sie auf einem unserer Polizeiposten persönlich beanzeigen. Straftaten der Cyberkriminalität weisen meist eine gewisse Komplexität auf, weshalb es nötig ist, dass Sie sich vor der Anzeigeerstattung entsprechend vorbereiten:
- Setzen Sie das betroffene Gerät nicht neu auf
- Verwenden Sie das betroffene Gerät nicht mehr für sensible Angelegenheiten (E-Banking u.Ä.)
- Dokumentieren Sie chronologisch und detailliert, was geschehen ist (Datum, Zeit, Beschreibung)
- Stellen Sie fallrelevante Unterlagen zusammen (Belege für Geldflüsse, Kommunikation, Verträge etc.)
- Nehmen Sie einen amtlichen Ausweis mit
- Planen Sie genügend Zeit ein – nach Möglichkeit Termin vereinbaren
Bei Fragen und Unsicherheiten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.