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Rechte und Pflichten

Rechte
Jeder Mensch hat Rechte wie persönliche Freiheit, Eigentum und freie Meinungs-äusserung. Das sind nur drei von vielen Grundrechten. Im Alltag stellen wir schnell fest, dass diese Freiheiten nicht grenzenlos sind. Wo die Freiheit eines anderen Menschen beeinträchtigt wird, können Probleme und Konflikte entstehen. Damit die Konfliktlösung innerhalb eines tolerierbaren Rahmens abläuft, braucht es Regeln. Gewisse Regeln werden von den Eltern an ihre Kinder weitergegeben (Grussformeln, Anstandsregeln am Esstisch, etc.), andere Regeln werden in Gesetzen festgehalten. Beschlossen werden Gesetze vom Volk.
Grundrechte sind zum Beispiel der Schutz der Privatsphäre oder die Meinungsäusserungsfreiheit.
Pflichten
Die Freiheit jedes Einzelnen geht so weit, bis sie die Freiheit eines anderen einschränkt.
Du hast viele Rechte, jedoch auch Pflichten. Vorschriften und Gesetze machen nur Sinn, wenn sie von allen eingehalten werden. Du hast z. B. die Pflicht - Deinem Alter und Wissen entsprechend - Menschen in einer Notlage zu helfen und Dich anderen Leuten gegenüber verantwortungsvoll zu benehmen.
Was ist überhaupt strafbar?
In der Regel machst Du Dich dann strafbar, wenn Du etwas tust oder unterlässt, was eine andere Person am Vermögen oder Eigentum schädigt (z. B. Diebstahl oder Sachbeschädigung), körperlich verletzt (z. B. Körperverletzung), sie in der sexuellen Selbstbestimmung beeinträchtigt (z. B. sexuelle Belästigung) oder seelisch schmerzt (z. B. üble Nachrede).
Es gelten die Grundsätze:
"Keine Strafe ohne Gesetz" und
"Unwissenheit schützt nicht vor Strafe"!
Das Jugendstrafrecht unterscheidet verschiedene Alterskategorien:
0 - 9 Jahre
Kleinkinder sind nicht strafmündig. Falls ein Kleinkind eine strafbare Handlung begeht und die zuständige Behörde feststellt, dass das Kind besonderer Hilfe Bedarf, muss neben den gesetzlichen Vertretern (in der Regel die Eltern) auch die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) verständigt werden. Diese kann Kindesschutzmassnahmen nach Zivilrecht (Zivilgesetzbuch) verfügen.
10 - 14 Jahre
Für Kinder im Alter von 10-14 Jahren sind die Strafen noch weniger gravierend. Teilweise gelten im Vergleich zu den Jugendlichen auch andere Verfahrensregelungen.
15 - 18 Jahre
Bei Jugendlichen zwischen 15-18 Jahren sind aufgrund ihres Alters bereits strengere Strafen möglich.
18 - 25 Jahre
Für junge Erwachsene gilt grundsätzlich das Erwachsenenstraf-recht. Bei begangenen Vergehen und Verbrechen kann das Gericht Straftäter/innen als spezielle Sanktion in ein Massnahmezentrum für junge Erwachsene einweisen. Diese Einrichtungen und Anstalten werden getrennt von anderen z. B. Strafanstalten geführt. In den Massnahmezentren werden die jungen Erwachsenen nach sozialpädagogischen und therapeutischen Grundsätzen betreut, mit dem Ziel das der/die Betroffene in Zukunft selbstverantwortlich straffrei leben kann.