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Gewalt

Kennst Du das? „Anmachen“, Bedrohen, Erpressen, Prügeln, blinde Wut? Die Täter sind meist älter als Du und treten häufig auch noch in einer Gruppe auf.
„Einen anderen durch Tritte oder Schläge an Körper oder Gesundheit schädigen“ ist Körperverletzung. „Betteln mit Gewalt“ – egal, ob es dabei um eine Zigarette oder um einen Franken geht – ist kein Spass und erst recht keine Heldentat, sondern schlichtweg ein Verbrechen. Das Strafgesetzbuch bezeichnet es als „Raub“, wenn jemand auf eine andere Person zugeht, sie schlägt oder bedroht und dabei verlangt, dass irgendetwas herausgegeben werden soll.
Unsere Erfahrungen gehen dahin, dass die Intensität der Gewalt ein neues Bild erfahren hat. Früher nahm man bei Prügeleien eher Rücksicht auf die am Boden Liegenden. Heute ist dies nicht mehr der Fall. Einige Jugendliche schlagen oder treten weiter, auch wenn das Opfer zu keiner Gegenwehr mehr fähig ist.
Wir vom Jugenddienst nehmen jede Meldung ernst und verfolgen die Straftaten in Zusammenarbeit mit der Jugendanwaltschaft konsequent.