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Graffiti

Sachbeschädigung durch Graffiti
Hier läuft nicht alles wie geschmiert…
„Bisher hatte ich keinen Ärger mit der Polizei. Das ist jetzt vorbei! Neulich wurde ich beim Sprayen erwischt und mein Kollege stand Schmiere. Irgendwie hat sich das alles nicht gelohnt.“
Unerlaubte Graffiti sind Sachbeschädigungen und der Verursacher haftet für den entstandenen Schaden!
Du merkst: Immer dort, wo es der Eigentümer nicht ausdrücklich und nachweislich erlaubt hat, ist Sprayen kein Spass. Auch wer nicht als Writer (Sprayer) direkt am Sprayen beteiligt ist und ‚nur’ Schmiere steht, macht sich ebenfalls strafbar. Die Täter haften solidarisch für den angerichteten Schaden.
An Liegenschaften und Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs, insbesondere Bahnzügen, Trams und Bussen entstehen täglich illegale Sprayereien. Deren Entfernung ist kostspielig, aufwändig und führt zu Betriebsstörungen beim öffentlichen Verkehr. Das kann teuer werden und kostet rasch mehrere 10‘000.-- Franken!
Scratching
Scratching hat nichts mit Kunst zu tun. Das Zerkratzen von Scheiben ist eine Sachbeschädigung und stellt eine weitere Form von Vandalismus dar. Auch hier haften die Verursacher der Beschädigungen für den entstandenen Schaden.