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Täter

Wer ist eigentlich Täter/in?
Zum/r Täter/in im Sinne des Schweizerischen Strafgesetzgebung wird, wer eine Tat begangen hat, die das Gesetz ausdrücklich unter Strafe stellt. Es gilt der Grundsatz, keine Sanktion ohne Gesetz!
Täter/in ist ein umgangssprachlicher Begriff. Im Rahmen eines Strafverfahrens wird von der „beschuldigten Person“ gesprochen.
Das Jugendstrafgesetz gilt für zehn bis und mit 17-jährige Personen, die eine mit Strafe bedrohte Tat begangen haben.
Handelt es sich beim Täter oder der Täterin um ein Kind im Alter unter zehn Jahren, so liegt kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten im Sinne des Gesetzes vor. In so einem Falle werden die Erziehungsberechtigten benachrichtigt und über den Vorfall informiert. Wenn Anzeichen dafür bestehen, dass das Kind besondere Hilfe benötigt, wird zudem die am Wohnort des Kindes zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), oder die vom Kanton bezeichnete Fachstelle für Jugendhilfe verständigt.
Bei den jugendlichen Straftätern handelt es sich mehrheitlich um Delinquenten männlichen Geschlechts. Währenddem diese zum Beispiel wegen Gewaltdelikten, Einbrüchen oder Fahrzeug-Entwendungen mit dem Gesetz in Konflikt geraten, geraten Täterinnen eher im Bereich der Ladendiebstähle mit dem Gesetz in Konflikt. Trotzdem haben wir vom Jugenddienst es immer wieder auch mit Mädchen zu tun, die Gewalttaten verüben.
Eines der Ziele unserer Tätigkeit besteht in der frühzeitigen Erkennung von gefährdeten Jugendlichen. Wir wollen sie davon abhalten, zum Schwellen- oder gar Intensivtäter zu werden. Stellen wir die Begehung von Straftaten fest, sind wir bestrebt, dem/r Täter/in konsequent aber fair entgegen zu treten. Die tägliche Erfahrung zeigt, dass die Mitarbeiter/in des Jugenddienstes von den nicht immer einfachen Jugendlichen in der Mehrheit respektiert werden.