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26.11.2024

Strafverfolgung über die Landesgrenzen hinaus

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft ist immer wieder mit Fällen konfrontiert, bei denen Beweiserhebungen im Ausland notwendig sind. Aber auch ausländische Staaten benötigen regelmässig die Hilfe der Schweizer Staatsanwaltschaften bei der Untersuchung ihrer Fälle. Für genau diese Rechtshilfeersuchen ist unsere Fachstelle internationale Rechtshilfe zuständig. Im Interview erklärt Eszter Tréfás, Staatsanwältin und Leiterin der Fachstelle, was passive internationale Rechtshilfe ist, wie gut sie die Gesetzgebung anderer Länder kennen muss und weshalb es in ihrem Job von Vorteil sein kann, mehr als eine Landessprache zu beherrschen.