von Anne-Kathrin Goldmann, Leitende Staatsanwältin der Hauptabteilung Strafbefehle
Gerade E-Trottinetts, Elektro-Scooter und Elektro-Roller sind dabei allgemein beliebt. Nicht nur Erwachsene, sondern auch Jugendliche haben ihren Spass an diesen wendigen kleinen Flitzern. Man kommt praktisch überall mit ihnen hin. Und sparsam im Verbrauch und ökologisch empfehlenswert sind sie auch noch. So erstaunt es auch nicht, dass sich manch eine Mutter und manch ein Vater die Anschaffung eines solchen Fahrzeugs überlegen, gerade auch für die Teenager der Familie. Hier ist aber Vorsicht gleich in mehrfacher Hinsicht geboten.
E-Trottinetts, Elektro-Scooter und Elektro-Roller zählen rechtlich gesehen zu den Leichtmotorfahrrädern. Sie verfügen über eine Motorleistung von maximal 500 Watt und benötigen kein Kontrollschild. Die Krux an der Sache: Fahren darf man diese Fahrzeuge erst ab 14 Jahren. Zudem benötigen Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren einen Führerausweis der Kategorie M, um diese lenken zu dürfen. Erst ab einem Alter von 16 Jahren ist kein Führerausweis mehr erforderlich. Für Elektro-Stehroller gilt hinsichtlich des Führerausweises dasselbe. Zusätzlich zählen sie aber zu den Motorfahrrädern und benötigen ein Kontrollschild sowie eine Haftpflichtversicherung.
Was ich wissen muss, um mich nicht strafbar zu machen
Fahren die Jugendlichen im Alter von 14 bis 16 Jahren ohne Führerausweis mit ihren E-Trottinetts, können sie wegen Fahrens ohne Ausweis an die Jugendanwaltschaft verzeigt werden.
Noch happiger wird es beim Tuning dieser Fahrzeuge, was gemäss der Praxis unserer Hauptabteilung Strafbefehle leider immer häufiger vorkommt. Beim Tuning wird – sehr verlockend – die elektronische Beschränkung der Geschwindigkeit bei den elektrischen Leichtmotorfahrrädern mittels Fernbedienung, über die Fahrzeugsoftware oder durch manuelle Eingriffe ausser Kraft gesetzt. Die so manipulierten Trendfahrzeuge fahren damit deutlich schneller als für ihre Kategorie erlaubt und werden damit beispielsweise von einem Leichtmotorfahrrad zu einem Kleinmotorrad. Den Lenkenden und den Halterinnen und Haltern eines solchen Fahrzeugs droht damit nicht nur wegen Führens eines nicht vorschriftsgemässen Fahrzeugs – also ein Übertretungsstraftatbestand – eine Busse, sondern sie machen sich vielmehr auch wegen Fahrens ohne Führerausweis, Kontrollschild und Haftpflichtversicherung strafbar.
Der Tolggen im Reinheft
Aber auch die Eltern riskieren eine Strafuntersuchung wegen Überlassens eines Fahrzeugs an eine Person ohne Ausweis. Derartige Verurteilungen schmerzen, denn die erwähnten Delikte stellen Vergehensstraftatbestände dar, die im Falle einer Verurteilung unter anderem auch automatisch einen Eintrag im Strafregister zur Folge haben. Und das gilt selbst dann, wenn Mutter oder Vater die genannten Vorschriften nicht kannten und auch beim Kauf nicht aufgeklärt wurden. Denn das Strassenverkehrsrecht stellt auch fahrlässig begangene Handlungen unter Strafe.
Darum gilt: Augen auf beim Kauf eines Trendfahrzeugs!