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17.12.2024

Trendfahrzeuge: Vorsicht vor bösen Überraschungen nach Weihnachten

Die Hauptabteilung Strafbefehle der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft muss sich immer wieder mit neuen Fahrzeugarten beschäftigen. In letzter Zeit sind dies vor allem zweirädrige Fahrzeuge mit Elektroantrieb. Dazu zählen einerseits die bereits allgemein bekannten langsamen E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von 20 km/h (mit Tretunterstützung 25 km/h) und schnellen E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h (mit Tretunterstützung 45 km/h). Andererseits aber insbesondere auch E-Trottinetts, Elektro-Scooter, Elektro-Roller, Elektro-Stehroller und Elektro-Rikschas. Alle diese Fahrzeuge sind im öffentlichen Verkehr zugelassen.